Individualbeiträge

Individualbeiträge

Die Aargauische Gebäudeversicherung vergibt individuelle Beiträge an den Löschschutz unter bestimmten Bedingungen.

Beiträge an den Löschschutz ausserhalb Bauzone

Die AGV beteiligt sich mit bis zu 30 % an Investitionskosten von Löschwasserbehältern ausserhalb der Bauzone, im Maximum mit CHF 25 000. Das Beitragsgesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.

Formular Beitragsgesuch neutral (.pdf, 374,9 KB)

Beiträge an Wasserversorgungs- und Hydrantenanlagen (altes Recht)

Bauwerke mit einer Beitragszusicherung nach altem System können bis zum Endverfall (5 Jahre ab Datum Zusicherung) abgerechnet werden.