Individualbeiträge
Individualbeiträge
Die Aargauische Gebäudeversicherung vergibt individuelle Beiträge an den Löschschutz unter bestimmten Bedingungen.
Beiträge an den Löschschutz ausserhalb Bauzone
Die AGV beteiligt sich mit bis zu 30 % an Investitionskosten von Löschwasserbehältern ausserhalb der Bauzone, im Maximum mit CHF 25 000. Das Beitragsgesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
Formular Beitragsgesuch neutral (.pdf, 374,9 KB)
Beiträge an Wasserversorgungs- und Hydrantenanlagen (altes Recht)
Bauwerke mit einer Beitragszusicherung nach altem System können bis zum Endverfall (5 Jahre ab Datum Zusicherung) abgerechnet werden.