FAQ & Links
Finden Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Brandschutz. Am Ende der Seite finden Sie zusätzlich nützliche Links zum Thema Brandschutz in der Schweiz bzw. im Aargau.
Planung
Das Brandschutzgesetz und die Brandschutzverordnung finden Sie bei den Rechtsgrundlagen.
Die Brandschutznorm und Richtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) finden Sie online: www.bsvonline.ch . Die Unterlagen können Sie im Shop der VKF auch in Papierform bestellen.
Für die Überprüfung des Feuerwiderstands von Stahl- oder Holzkonstruktionen braucht es die Einschätzung einer anerkannten Prüfstelle.
Zum Vorgehen und zur Kontaktvermittlung wenden Sie sich bitte an: praevention@die-agv.ch.
Anerkannte Firmen mit Zertifikat finden Sie im VKF-Brandschutzregister.
Die Zusammenstellung finden Sie im VKF-Brandschutzregister
Diese Frage wird von der entsprechenden Richtlinie der VKF beantwortet: 22-15 Blitzschutzsysteme
Brandschutznorm und VKF-Richtlinien regeln die Massnahmen für jene Objekte, für welche die AGV zuständig ist.
Hinweise im Umgang mit entsprechendem Material finden Sie im AGV-Merkblatt «Temporäre Veranstaltungen».
Alles Notwendige erfahren Sie aus dem AGV-Merkblatt «Temporäre Veranstaltungen».
Gesuche und Kosten
Dazu sind fünf Schritte nötig:
- Sie erstellen einen Brandschutzplan.
- Stellen Sie im Plan Ihr vollständiges Brandschutzkonzept dar. Wie ein Konzept aussehen kann, sehen Sie im VKF-Merkblatt
2003-15 Brandschutzpläne / Flucht- und Rettungswege / Feuerwehrpläne. - Füllen Sie das Gesuchsformular aus.
- Bauherrschaft und Planer/-in müssen den Plan und das Formular unterschreiben.
- Schicken Sie den Brandschutzplan und das Gesuchsformular der Gemeinde. Sie leitet die Unterlagen an die AGV weiter.
Bei den Gesuchsformularen für eine Brandschutzbewilligung.
Im Normalfall ist eine kantonale Brandschutzbewilligung kostenlos. Für Gesuche von komplexen Bauvorhaben oder für zusätzlichen Aufwand aufgrund von Nachkontrollen können Gebühren erhoben werden.
Zuständigkeit
Dazu gibt die Brandschutzverordnung detailliert Auskunft. § 4 regelt die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche von Kanton und Gemeinden.
Fragen zum Verkauf von Feuerwerk beantwortet das Polizeikommando Aargau, Fachstelle SIWAS. Wenden Sie sich bitte an diese Stelle (T 062 835 82 43, siwas@kapo.ag.ch).
Die nötigen Vorkehrungen für die Lagerung und den Verkauf im Detailhandel zeigt das AGV-Merkblatt Feuerwerk im Detailhandel.
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung für Umwelt
Entfelderstrasse 22 (Buchenhof)
5001 Aarau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung für Umwelt
Entfelderstrasse 22 (Buchenhof)
5001 Aarau
Nichts. Die Mitarbeitenden der Abteilung Prävention beraten Sie kostenlos in allen Fragen im Zuständigkeitsbereich der AGV. Für den kommunalen Brandschutz ist die Gemeinde verantwortlich. Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung bitte nach dem Brandschutzbeauftragten.
Laut Präventionsfondsverordnung kann die AGV freiwillige Vorkehrungen für den Brandschutz an Gebäuden finanziell unterstützen. Bitte entnehmen Sie Bedingungen und benötigte Angaben für ein Gesuch unter Finanzielle Beiträge.
Heizung und Kaminfeger/-in
Informationen zur Festlegung der Reinigungsintervalle finden Sie im AGV-Merkblatt Kaminfegerwesen.
Die AGV führt eine Online-Liste mit zugelassenen Kaminfegerinnen und Kaminfegern. Unter den entsprechend qualifizierten und bei der AGV registrierten Fachpersonen können Hauseigentümerschaft und Anlagebetreibende ab dem 1. Januar 2022 frei wählen.
Alle Regelungen sowie die Sorgfaltspflichten für Eigentümerschaft und Kaminfeger/-innen entnehmen Sie bitte dem AGV-Merkblatt Kaminfegerwesen.
Brandschutz allgemein
Wie Sie richtig reagieren, erfahren Sie hier: BFB – Verhalten bei Bränden
Hier können Sie nachlesen, welche Gegenstände in Tiefgaragen gelagert werden dürfen:
Ja. Wir bieten regelmässig Weiterbildungen an.
Informieren Sie sich auf www.bfb-cipi.ch über die Gefahren des Feuers und konkrete Tipps, um Brände zu verhindern.
Nein. Pellets sollte man nicht in Holzherden verfeuern. Es besteht grosse Verpuffungsgefahr.
Pellets, als Brennstoff relativ neuartig, sind 5 bis 10 mm lange, zylinderförmige Presslinge. Sägemehl und Hobelspäne aus der holzverarbeitenden Industrie werden getrocknet, unter hohem Druck durch ein Sieb gepresst und auf die gewünschte Länge geschnitten. Es braucht weder Bindemittel noch Zuschlagsstoffe.
Die Dichte von Pellets ist je nach Holzart anderthalb bis zwei Mal höher als die von Stückholz. Sie haben deshalb ein anderes Abbrennverhalten. Aus diesem Grund kann man Pellets nur in speziellen Heizanlagen, nicht aber in Holzherden verfeuern.
Nützliche Links zum Thema Brandschutz.
- BFB: Beratungsstelle für Brandverhütung
- EKAS: Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit
- Feuerungskontrolle im Kanton Aargau
- Kaminfegerverband Aargau
- Lignum, Holzwirtschaft Schweiz
- SUVA: Schweizerische Unfallversicherungsanstalt
- VDS: Schadenverhütung GmbH
- VIB: Verein zur Förderung von Ingenieurmethoden im Brandschutz
- VKF: Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen