Schaden melden
Im Schadenfall zählt jede Minute. Kontaktieren Sie uns schnell, damit wir den Schaden gemeinsam bewältigen können – unterstützt durch unsere digitale Plattform TOPAX.
Kontakt
Die Aargauische Gebäudeversicherung
Bleichemattstrasse 12
Postfach
5001 Aarau
T 0848 836 800
schaden@die-agv.ch
Auch via Online-Tool TOPAX können Sie rund um die Uhr Ihren Schaden melden.
Trotz Prävention können Brände, Wasserleitungsbrüche, Elementarereignisse etc. grosse Schäden an Ihrem Gebäude anrichten. Wie Sie in so einem Fall vorgehen sollen, erfahren Sie hier.
Vorgehen im Schadenfall
Schritt 1: Dokumentieren und melden Sie den Schaden.
Machen Sie Fotos vom Schaden und füllen Sie bitte so schnell und detailliert wie möglich unser Schadensformular via TOPAX aus. Auf den Fotos sollte der Schaden gut erkennbar sein. Mit Ihrer Mithilfe können wir Ihnen schneller helfen und Sie bei der Schadenbehebung optimal unterstützen.
Weitere Informationen zu TOPAX finden Sie am Ende dieser Seite.
Beachten Sie, dass die AGV keine Schäden am Mobiliar oder Geschäftsinventar versichert. Diese sind der privaten Sachversicherung zu melden.
Schritt 2: Ergreifen Sie falls notwendig provisorische Schutzmassnahmen.
Dringende Arbeiten, um das Gebäude vor weiteren Schäden zu schützen und den Schaden so gering wie möglich zu halten, können Sie sofort erledigen oder in Auftrag geben. Halten Sie vorab unbedingt die ursprüngliche Schadensituation mit Fotos fest.
Konkret heisst das:
- Sturm- und Hagelschäden:
- Beheben von kleineren Schäden an Dach, Fenster und Türen, um Folgeschäden durch eindringendes Wasser zu verhindern (z. B. einzelne fehlende Ziegel, defekte Verglasungen).
- Provisorisches Abdecken von grösseren Schäden am Dach und an der Gebäudehülle, um Folgeschäden durch eindringendes Wasser zu verhindern.
- Hochwasser- und Überschwemmungsschäden oder Wasserschäden z. B. infolge eines Leitungsbruchs
- Abpumpen des Wassers.
- Austrocknen des Gebäudes.
Nehmen Sie keine Veränderungen vor, welche das Feststellen des Schadenausmasses verhindern, ausser wenn diese im Zusammenhang mit den erforderlichen Sofortmassnahmen stehen.
Entsorgen Sie die beschädigten Gebäudeteile möglichst nicht.
Schritt 3: Holen Sie Reparaturofferten ein.
Fordern Sie die Offerten für das Beheben der Schäden an und leiten Sie diese an die AGV weiter.
Bitte beauftragen Sie die Handwerkerin bzw. den Handwerker erst, wenn Sie von uns die Kostengutsprache erhalten haben. Lassen Sie den Schaden schon vor unserer Freigabe beheben, steht es uns gesetzlich zu, die Reparaturkosten nicht oder nur teilweise zu übernehmen.
Schritt 4: Warten Sie die Kostengutsprache ab.
Nachdem Sie uns den Schaden gemeldet und die Unterlagen eingereicht haben, begutachten wir Ihren Fall und orientieren uns hierbei an unseren gesetzlichen Grundlagen. Auf dieser Basis sprechen wir Ihnen eine Kostengutsprache aus.
Zu den gesetzlichen Grundlagen
Sollte eine Besichtigung vor Ort notwendig sein, wird sich eine Schadenexpertin oder ein Schadenexperte mit Ihnen in Verbindung setzen. Gemeinsam mit Ihnen prüft die Expertin bzw. der Experte anschliessend die Reparaturofferten.
Schritt 5: Lassen Sie den Schaden beheben.
Sobald Sie die Kostengutsprache erhalten haben, können Sie die Reparatur des Schadens sowie die Räumungsarbeiten beauftragen.
Wir beteiligen uns pro Schadenfall bei der Feuer- und Elementarschadenversicherung mit 12 Prozent des Schadensumme, respektive mit unserer Zusatzversicherung bis zum Gebäudeversicherungswert, an den Kosten für die Räumungsarbeiten. Hierunter fallen beispielsweise die Aufwendungen für Schuttmulden zur Entsorgung beschädigter Gebäudeteile. Die Kosten für die Entsorgung beschädigten Mobiliars übernehmen wir jedoch nicht; hierfür wenden Sie sich bitte an Ihre private Sachversicherung.
Bei der Gebäudewasser-Versicherung beteiligen wir uns ebenfalls an den Aufräumungskosten. Sie sind in der Regel in der Kostengutsprache enthalten.
Sollten Sie feststellen, dass die tatsächlichen Reparaturkosten den genehmigten Betrag übersteigen, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Gleiches gilt, wenn im Zuge der Instandsetzung weitere Schäden sichtbar werden oder Sie sich nachträglich entscheiden, die Reparatur mit zusätzlichen, nicht schadenbedingten Arbeiten wie Renovierungsmassnahmen zu verbinden.
Wenn Sie den Schaden selbst beheben oder eigene Arbeitsleistung einbringen, halten Sie bitte die geleisteten Arbeitsstunden pro Tag fest und bewahren Sie die Quittungen für selbst beschafftes Material sorgfältig auf.
Bitte beachten Sie, dass Schäden innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Schadens behoben werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist reduziert sich die Entschädigung auf den Zeitwert.
Schritt 6: Bezahlen Sie die Rechnungen.
Bitte bezahlen Sie die Rechnungen der von Ihnen beauftragten Handwerkerinnen und Handwerker direkt. Anschliessend senden Sie uns die Kopien der Rechnungen sowie Ihre Bankverbindung zu (beachten Sie, dass wir die Schadensumme nur an die Eigentümerschaft oder die bevollmächtigte Verwaltung auszahlen).
Falls Sie den Schaden selbst behoben haben, legen Sie uns bitte Kopien der Quittungen für das selbst gekaufte Material und eine Übersicht der täglich geleisteten Arbeitsstunden vor.
Zum Abschluss erhalten Sie von uns die Schadenabrechnung. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Schadenfällen ein Selbstbehalt fällig werden kann.
In der Schadenabrechnung erfahren Sie detailliert, welche Kosten wir übernehmen.
Schritt 7: Handeln Sie präventiv.
Sie können auch selbst vorsorgen und so einen zukünftigen Schaden verhindern. Ziehen Sie bei einem Gewitter die Storen hoch, schliessen Sie bei Regen die Fenster und sichern Sie bei einem Sturm lose Gegenstände.
Manchmal sind jedoch auch bauliche Massnahmen nötig. Wir beraten Sie gerne individuell. Wenden Sie sich bitte an unsere Präventionsexpertinnen und -Experten.
Fragen und Antworten zum Schaden Melden mit TOPAX
Nachfolgend finden Sie häufige Fragen und Antworten zu TOPAX. Falls Sie mehr wissen möchten zum Schadenfall generell, finden Sie Antworten auf der Seite FAQ zur Gebäudeversicherung .
Die digitale Schadenabwicklung läuft über die Plattform «TOPAX». Sie können Dokumente zum Schadenfall über diese Plattform einreichen, die Schadenkorrespondenz der Aargauischen Gebäudeversicherung erfolgt ebenfalls über TOPAX. Sie erhalten jeweils eine E-Mail, wenn Unterlagen für Sie in TOPAX bereitstehen.
Falls Sie Verwalter/-in oder Hauseigentürmer/-in sind, können Sie zudem digital mit uns via TOPAX kommunizieren:
Eigentümer/-in: Sie können sich auf der TOPAX -Kundenplattform registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie an die bei der Registrierung angegebenen Adresse per Post einen Aktivierungscode. Sobald Sie den Aktivierungscode eingegeben haben und die Daten durch die Aargauische Gebäudeversicherung freigegeben wurde, erfolgt die Schadenabwicklung digital.
Die Registrierung ist einmalig vorzunehmen.
Verwalter/-in: Eine Registrierung bei TOPAX oder die Eingabe eines Aktivierungscodes ist nicht nötig. Nach Eingabe der Schadenmeldung werden die eingegebenen Daten geprüft. Nach erfolgter Datenfreigabe erhalten Sie eine E-Mail, dass die Datenfreigabe erfolgt ist. Über den in der E-Mail enthaltenen Link gelangen Sie zu TOPAX und haben Zugriff auf den jeweiligen Schadensfall. Beim ersten Aufruf wird in TOPAX ein Passwort generiert, das Sie frei wählen können. Mit dem gewählten Passwort können Sie sich jeweils auf TOPAX einloggen.
Grundsätzlich nein.
Falls Sie jedoch Hauseigentümerin bzw. Hauseigentümer sind, können Sie zusätzlich zum Melden des Schadens sich auch Registrieren, damit Sie ganz digital mit uns via TOPAX kommunizieren können.
Es können sich nur Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer registrieren. Bei der Aargauischen Gebäudeversicherung sind die Eigentümerschaft gemäss Grundbuch und die Liegenschaftsverwaltung erfasst.
Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer, Miteigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften, Mietende, Pächterinnen und Pächter sowie Firmen können sich nicht auf TOPAX anmelden.
Bei der Aargauischen Gebäudeversicherung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer gemäss Grundbuch erfasst. Steht im Grundbuchauszug beispielsweise Stockwerkeinheit, sind bei der Aargauischen Gebäudeversicherung die Stockwerkeigentümergemeinschaften erfasst, nicht die einzelnen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer. Aus Datenschutzgründen kann die Datenfreigabe für die einzelne Stockwerkeigentümerschaft sowie der Datenaustausch via TOPAX nicht erfolgen.
Der Schutz der Kundendaten hat für die Aargauische Gebäudeversicherung oberste Priorität. Mit dem Versand eines einmaligen Aktivierungscodes über den Postweg wird sichergestellt, dass es sich bei der zu registrierenden Person tatsächlich um die angegebene für das Haus verantwortliche Person handelt. Zur initialen Registrierung für die TOPAX-Kundenplattform ist eine eindeutige Identifikation notwendig, da damit vertrauliche Informationen eingesehen und ausgetauscht werden.
Eine Schadenmeldung auf TOPAX ist auch ohne Registrierung möglich. Den Schadenfall können Sie uns auch telefonisch, per E-Mail oder per Post melden. Die Kontaktangaben finden Sie am Anfang der Seite.
Wenn Sie Ihr Gebäude auf TOPAX nicht finden, dann gehören Sie zur Gruppe, die aktuell nicht via TOPAX den Schaden online melden kann. Melden Sie Ihren Schaden bitte via Telefon, E-Mail oder per Post. Die Kontaktangaben finden Sie am Anfang der Seite.
Kann die Datenfreigabe nicht erfolgen, können Sie keine Schadenkorrespondenz via TOPAX erhalten. In diesem Fall erhält die Gebäudeeigentümerin resp. der Gebäudeeigentümer die Unterlagen weiterhin in Papierform per Post. Sie erhalten keine Mitteilung, dass die Datenfreigabe nicht erfolgen konnte.