Elementarschaden Beratung
Wir beraten Sie kostenlos, wenn nötig auch vor Ort, und beantworten Ihre Fragen rund um den Gebäudeschutz.
Neu-, An- und Umbauten müssen mit entsprechenden Schutzmassnahmen vor Hochwasser und anderen Naturgefahren geschützt werden. Die Baubewilligungsbehörde prüft den Überschwemmungsschutz, bei Bedarf mit unserer kostenloser Unterstützung.
Für Bauverwalterinnen und -verwalter führt die AGV Seminare zum Thema Umsetzung des Naturgefahrenschutzes im Baubewilligungsverfahren durch:
Der Kanton Aargau hat mit Unterstützung des Bundes und der AGV die Gefahrenkarte Hochwasser angefertigt. Auf Basis dieser Karte realisieren die Gemeinden Schutzmassnahmen
– mit Beihilfe des Kantons und des Bundes.
Kantone und Gemeinden können manche Gebäude aber nicht ausreichend schützen – oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand. Für den Schutz dieser Gebäude ist der Eigentümer verantwortlich. Eigentümer und AGV sollten beim Objektschutz eng zusammenarbeiten.
Das Hochwassermanagement des Kantons Aargau basiert auf den drei Grundpfeilern: