• 30. Juli 2025
  • Allgemein

Dank 5 Tipps wird das 1. August-Feuerwerk mit Sicherheit gelingen

Der Schweizer Nationalfeiertag wird vielerorts mit einem Feuerwerk gefeiert. Damit die Freude nicht getrübt wird, machen die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und die Suva auf einige Sicherheitshinweise aufmerksam.

Feuerwerke tragen zur besonderen Atmosphäre des Nationalfeiertages bei. Sie bereiten vielen Menschen Freude – sofern sie verantwortungsvoll und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften eingesetzt werden. Jährlich ereignen sich rund 230 Unfälle mit Feuerwerkskörpern in der Schweiz – rund zwei Drittel der Verletzten sind Männer, mehr als die Hälfte der Verunfallten sind unter 30 Jahre alt (Quelle: BFU). Neben Verbrennungen an Händen und Fingern treten auch Gehörschäden häufig auf.

Ein Rückblick in Zahlen

In den letzten 25 Jahren (1999 – 2024) verzeichnete die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) insgesamt 297 Gebäudeschäden, die durch Feuerwerke am 1. August entstanden sind. Die meistregistrierten Schäden betreffen Briefkästen, die mit Feuerwerk gesprengt wurden und Raketen, die direkt auf ein Gebäude trafen und so zu einem Brand führten.

Die AGV empfiehlt:

  1. Einkauf und Lagerung: Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk dessen Handhabung erklären und lesen Sie die Gebrauchsanweisung sorgfältig. Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort und sorgen Sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff darauf haben.
  2. Sicherer Umgang: Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen können lebensgefährlich sein. Feuerwerk sollte niemals mitten in Menschenansammlungen abgefeuert werden. Beachten Sie unbedingt die Sicherheitsabstände gemäss Gebrauchsanleitung. In der Nähe von Feuerwerkskörpern und deren Verkaufsständen gilt Rauchverbot.
  3. Versager und Abschuss: Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, nähern Sie sich ihm frühestens nach 15 Minuten und unternehmen Sie keine Nachzündversuche. Versager sollten der Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Raketen sollten nur aus gut verankerten Abschussstäben und -rohren gestartet werden.
  4. Schutzmassnahmen: Schliessen Sie Fenster, Dachluken und Türen. Entfernen Sie sicherheitshalber entzündbare Materialien von Balkonen und rollen Sie Sonnenstoren ein. Halten Sie Feuerwerk, Zündhölzer und Feuerzeuge von kleinen Kindern fern.
  5. Besondere Vorsicht bei Tieren: Der Schweizer Tierschutz (STS) weist darauf hin, dass Feuerwerke Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik versetzen können. Auch die AGV empfiehlt eingehend, die Zündstellen mit Bedacht auszusuchen.

Auch die Nachsorge ist wichtig

Nach dem Feuerwerk ist es wichtig, die Umgebung aufzuräumen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Feuerwerkskörper und deren Überreste sollten niemals einfach liegengelassen werden, da sie nicht nur die Umwelt verschmutzen, sondern auch eine Gefahr für Menschen und Tiere darstellen können. Trennen Sie die Abfälle nach Materialien und entsorgen Sie sie entsprechend der örtlichen Vorschriften.

Verantwortungsbewusster Umgang mit Feuerwerk und sorgfältige Nachbereitung tragen dazu bei, dass die Umgebung geschützt und die Freude ungetrübt bleibt. Durch vorausschauendes Handeln können Risiken deutlich minimiert werden. Bleiben Sie achtsam – und im Ernstfall sind wir für Sie da.

Die AGV wünscht einen sicheren und freudigen 1. August!

Anlaufstelle für Medienanfragen: Olga Kuck, Fachspezialistin Kommunikation, per E-Mail an olga.kuck@die-agv.ch oder telefonisch unter 062 836 36 03.

Medienmitteilung zum Download. (.pdf, 126,2 KB)

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