Beratung
Gut beraten von der AGV.
Die Aargauische Gebäudeversicherung stellt den Brandschutz im Kanton Aargau sicher. Durch klug angesetzte Präventionsmassnahmen werden Schäden an Personen und Tieren sowie Sach- und Umweltschäden möglichst verringert oder vermieden.
Bei Fragen zur Schadenverhütung oder zu Bauten im Zuständigkeitsbereich des Kantons profitieren Behörden, Private, Bauherrschaft und Planende von kostenlosen und persönlichen Beratungen. Gemeinden werden im Bereich des kommunalen Brandschutzes unterstützt. Für Fachleute und Interessierte bieten wir darüber hinaus immer wieder Seminare an.
Die Aargauische Gebäudeversicherung leistet Beiträge für freiwillige Vorkehrungen im Brandschutz.
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens erteilt die Aargauische Gebäudeversicherung Brandschutzbewilligungen. Die Brandschutzverordnung (BSV §§ 3 und 4) definiert die Zuständigkeiten der Gemeinden als kommunale und der Aargauische Gebäudeversicherung als kantonale Brandschutzbehörde klar.
Gebäude, Anlagen und Einrichtungen, bei denen der Personenschutz besonders wichtig ist, werden von der Aargauische Gebäudeversicherung regelmässig kontrolliert. Dazu gehören beispielsweise Hotels, Heime, Spitäler, Kinos, Säle sowie Einkaufszentren.