Für Kaminfeger/-innen
Berechtigung Aargauer Kaminfeger/-in.
Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Sie sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine bei der Aargauische Gebäudeversicherung registrierten Fachperson sicherheitstechnisch warten zu lassen.
Um im Kanton Aargau als Fachperson für Kaminfegerarbeiten berechtigt zu sein, braucht es eine höhere Fachprüfung Kaminfegermeister/-in, einen eidgenössischen Fachausweis Kaminfeger-Vorarbeiter/-in oder den Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung sowie den Eintrag in die Kaminfegerliste bei der Aargauische Gebäudeversicherung.