FAQ & Links
Allgemein
Prävention lohnt sich – für alle.
Präventionsmassnahmen schützen Menschen, Tiere, Gebäude und Werte. Gut unterhaltene und sichere Gebäude behalten nicht nur ihren Zustand, sondern steigern auch ihren Marktwert.
Ausgedehnte und weiterwachsende Siedlungen und Infrastrukturen vergrössern das Schadenpotenzial. Der Klimawandel wird die vorhandenen Risiken verschärfen und neue, wie zum Beispiel häufigere und intensivere Starkniederschläge, mit sich bringen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Massnahmen zu treffen: Bei Neubauten sollten Planende Prävention von Anfang an berücksichtigen – das spart Kosten und Aufwand. Für bestehende Gebäude besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch die Aargauische Gebäudeversicherung.
Prävention reduziert Schäden, schont Ressourcen und hilft, die Prämien langfristig stabil zu halten. Kurz gesagt: Wer in Prävention investiert, profitiert mehrfach.
Die Aargauische Gebäudeversicherung engagiert sich aktiv für die Schadenprävention. Sie sensibilisiert Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sowie Fachpersonen aus Architektur, Ingenieur- und Planungswesen für wirksame Präventionsmassnahmen. Deren konsequente Umsetzung trägt dazu bei, Schäden zu vermindern und die Prämien langfristig stabil zu halten.
Manche Naturgefahren – etwa Hochwasser und Erdrutsche – sind örtlich begrenzt:
- Für Hochwasser liegen detaillierte Gefahrenkarten vor.
- Für Oberflächenabfluss (Regenwasser, das bei Starkregen über das offene Gelände abfliesst) steht die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss zur Verfügung.
- Für Rutschungen, Steinschlag und Absenkungen liefern der Naturereigniskataster, die Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen sowie – wo verfügbar – die Gefahrenkarte Massenbewegungen wichtige Informationen über die Relevanz einer Gefährdung.
Andere Gefahren – Sturm, Hagel und Schnee – haben wenig mit der räumlichen Lage zu tun. Bei diesen Naturgefahren entscheidet die Konstruktion des Gebäudes über den Grad der Gefährdung.
Ihr Gebäude ist gefährdet? Dann sollten Sie handeln. Der einfachste Weg: Sie nehmen mit uns Kontakt auf. Wir klären das Risiko für Sie ab und empfehlen, wenn nötig, geeignete Schutzmassnahmen.
Risiken bei Elementarschäden
Bei Starkregen kann Wasser nicht mehr sofort versickern und fliesst als sogenannter Oberflächenabfluss über Wiesen, Strassen und Plätze. So gelangt es ins Siedlungsgebiet und kann in Gebäude eindringen – etwa über tiefliegende oder ungeschützte Zugänge und Öffnungen. Schon wenige Zentimeter Wasser an einer kritischen Stelle genügen, um Keller oder Tiefgaragen zu fluten.
Besonders gefährlich wird es, wenn das Wasser Fluchtwege oder technische Anlagen erreicht. Solche Ereignisse verursachen nicht nur hohe Sach- und Folgekosten, sondern können auch Menschen und Tiere gefährden. Rund die Hälfte aller Überschwemmungsschäden an Gebäuden sind auf Oberflächenabfluss zurückzuführen – der Rest auf über die Ufer tretende Bäche oder Flüsse.
Durch die zunehmende Verdichtung und Versiegelung der Böden steigt das Risiko zusätzlich. Darum ist es wichtig, rechtzeitig vorbeugende Massnahmen zu treffen.
Eine gute Vorbereitung ist der beste Schutz. Prüfen Sie, ob Ihr Gebäude gegen eindringendes Wasser gesichert ist – besonders Kellerabgänge, Lichtschächte und tief liegende Öffnungen. Schützen Sie gefährdete Zugänge mit permanenten Schutzmassnahmen Schwellen, Abdeckungen oder wasserdichten Klappen. Die Aargauische Gebäudeversicherung unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer mit Beratung und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch finanziell.
Mehr Informationen zur Naturgefahrenberatung
Mehr Informationen zu den finanziellen Beiträgen
Achten Sie darauf, dass Abläufe, Entwässerungsrinnen und Gullys frei von Laub und Schmutz sind, damit Regenwasser ungehindert abfliessen kann. Leiten Sie Oberflächenwasser gezielt vom Gebäude weg und sorgen Sie für ausreichende Versickerungsflächen auf Ihrem Grundstück.
Bei Neu- und Umbauten lohnt es sich, frühzeitig Präventionsmassnahmen einzuplanen. Nachträgliche Massnahmen sind in der Regel teurer und nur schwer ins Gesamtbild einzufügen.
Hagelkörner bis zu 3 cm Durchmesser treten in der Schweiz häufig auf. Sie können bei nicht hagelgeprüften Bauprodukten bereits zu massiven Schäden führen. Es entstehen oft Dellen in Blechen oder es kommt zum Durchschlag von Lichtkuppeln oder Abdichtungen aus Kunststoff. Bereits bei kleineren Hagelkörnern besonders gefährdet sind Lamellenstoren: Sie machen fast die Hälfte aller Hagelschäden aus und sollten bei Unwettern immer hochgezogen werden, denn moderne Verglasungen sind robust. Der Ersatz der Storen nach einem Gewitter mit Hagel kann mehrere Wochen andauern.
Lassen Sie sich kostenlos von uns beraten.
Bei bestehenden Gebäuden sollten Lamellenstoren bei einer Hagelwarnung rechtzeitig hochgezogen werden. Warnmeldungen lassen sich beispielsweise über die Wetter-Alarm-App einrichten, sodass Sie frühzeitig reagieren können.
Alternativ kann ein automatisches System wie «Hagelschutz – einfach automatisch» installiert werden. Es fährt die Storen bei einer Unwetterwarnung selbstständig hoch und schützt so die empfindlichen Lamellen – auch wenn niemand vor Ort ist.
Darüber hinaus lohnt es sich, bei Neubauten oder Sanierungen frühzeitig an den Hagelschutz zu denken. Hagelgeprüfte Produkte (siehe Hagelregister) bieten zuverlässigen Schutz – meist ohne grosse Mehrkosten. Vermeiden Sie sensible Bauteile wie Kunststoffe – verwenden Sie stattdessen Glaselemente oder ergänzen Sie zum Beispiel Kunststoffoblichter mit Hagelschutzgittern.
Für persönliche Empfehlungen und Informationen zum System Hagelschutz – einfach automatisch berät Sie die Aargauische Gebäudeversicherung gerne kostenlos.
Nein, die darunterliegenden modernen Fenster und Fensterrahmen sind heute sehr robust und wenig anfällig für Hagelschläge. Deshalb raten wir, die Storen hochzuziehen, um sie zu schützen. So wird die Lebensdauer der Storen erhöht.
Falls Sie ein elektrischen Aussenstorensystem haben, empfehlen wir Ihnen, das automatische System «Hagelschutz – einfach automatisch» zu installieren. Dieses zieht bei akuter Hagelgefahr alle Aussenstoren automatisch hoch.
Planung
Der Naturgefahren-Check auf der Plattform Schutz-vor-Naturgefahren.ch liefert Empfehlungen zu Strategien und Massnahmen zum Gebäudeschutz, abrufbar nach Situation (Neubau, Umbau usw.), Gebäudeteil und Naturgefahr (Hochwasser, Regen, Hagel usw.).
Neubauten müssen hinsichtlich Naturgefahren folgenden Anforderungen entsprechen:
- § 52 Abs. 1 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG, SAR 713.100);
- § 36c der Bauverordnung (BauV, SAR 713.121);
- den Regeln der Baukunde (z. B. Schweizer Baunormen wie SIA 261, 261/1 und 232).
Gemäss diesen Bestimmungen müssen Neubauten im Kanton Aargau einen definierten Widerstand unter anderem gegen Hochwasser, Wind, Schnee und Erdbeben aufweisen (Erdbeben sind nicht bei der Aargauischen Gebäudeversicherung versichert). Die Elementarschadenversicherung zahlt im Schadenfall nur dann im vollen Umfang, wenn ein Neubau die vorgegebenen Werte tatsächlich erreicht.
Für den Schutz gegen Wind, Schnee und Erdbeben trägt in der Regel die Bauingenieurin oder der Bauingenieur die Verantwortung.
Für den Schutz gegen Überschwemmung ist die Planerin oder der Planer zuständig. Sie müssen bei Bedarf die Hilfe einer Spezialistin oder eines Spezialisten heranziehen. Die Planerin oder der Planer dokumentiert das Schutzkonzept gegenüber der Bauverwaltung und der Aargauischen Gebäudeversicherung mit dem Formular Hochwasserschutznachweis (.pdf, 1018,8 KB).
Für den Schutz gegen Hagel, Rutschung, Steinschlag und Felssturz ist ebenfalls die Planerin oder der Planer mit allfälliger Unterstützung durch eine Spezialistin oder einen Spezialisten zuständig.
Für An- und Umbauten gelten dieselben Bestimmungen wie für Neubauten: Die Gebäude sind gegen Elementarschäden zu schützen.
Die schon vorhandene Bausubstanz können Sie bei einem An- oder Umbau vielleicht nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand schützen. In diesem Fall muss zumindest die neue Bausubstanz die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
Beiträge für Schutzmassnahmen
Die Aargauische Gebäudeversicherung kann notwendige und wirksame Massnahmen zum Schutz von Gebäuden mit bis zu 40 % der Kosten unterstützen.
Beiträge gibt es für technische oder bauliche Massnahmen sowie für die hierfür notwendigen Untersuchungen. Das angestrebte Schutzziel ergibt sich aus der Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung (§ 5 GebVV). Grundlage für den Beitrag der Aargauischen Gebäudeversicherung ist jene Variante, die am kostengünstigsten das Schutzziel erreicht.
Beachten Sie bitte: Die Aargauische Gebäudeversicherung muss den Beitrag vor der Realisierung des Projekts zugesichert haben.
Keine Beiträge gibt es für Schutzmassnahmen, die ohnehin hätten umgesetzt werden müssen – gemäss den gesetzlichen Vorgaben oder nach den Regeln der Baukunde zum Zeitpunkt des Baus.
Zuständigkeiten
Als Eigentümerin oder Eigentümer ist es Ihre Aufgabe, bei Bau und Unterhalt eines Gebäudes die notwendigen und zumutbaren Massnahmen gegen die versicherten Elementargefahren zu ergreifen.
Bevor Sie mit der Planung beginnen, sollten Sie aber mit der Gemeinde sprechen. Denn vielleicht gibt es in absehbarer Zeit Schutzmassnahmen der öffentlichen Hand (übergeordnete Massnahmen).
Der einfachste Weg für Sie: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir klären das Risiko für Sie ab. Und wenn nötig empfehlen wir geeignete Schutzmassnahmen.
Der Kanton Aargau hat mit Unterstützung des Bundes und der Aargauischen Gebäudeversicherung die Gefahrenkarte Hochwasser angefertigt. Auf Basis dieser Karte realisieren die Gemeinden Schutzmassnahmen – mit Beihilfe des Kantons und des Bundes.
Kantone und Gemeinden können manche Gebäude aber nicht ausreichend schützen – oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand. Für den Schutz dieser Gebäude ist die Eigentümerin oder der Eigentümer verantwortlich. Eigentümerschaft und die Aargauische Gebäudeversicherung sollten beim Objektschutz eng zusammenarbeiten.
Das Hochwassermanagement des Kantons Aargau basiert auf den drei Grundpfeilern:
- Vermeiden: Der Hochwasserschutz soll in erster Linie durch Vorsorge (Vermeiden) erfolgen. Mittels präventiven vorsorglichen Massnahmen kann der potenzielle Schaden möglichst gering gehalten werden. Die Hochwasservorsorge baut auf folgenden Einzelstrategien auf: raumplanerische Sicherung von Überflutungsflächen und gefährdeten Gebieten sowie angepasste Nutzung, Objektschutzmassnahmen an Gebäuden, Hochwasserwarnungen und Notfallplanung, finanzielle Vorsorge (z. B. Gebäudeversicherung) zur Abdeckung des Restrisikos.
- Vermindern: In Siedlungsgebieten können Schutzdefizite oftmals nicht allein durch präventive Massnahmen gelöst werden. Hier werden wasserbauliche Massnahmen am Gewässer kombiniert mit Überflutungsräumen notwendig.
- Tragen: Eine absolute Sicherheit vor Hochwasser ist aus technischen, ökologischen und ökonomischen Gründen nicht möglich. Bei der Planung und Umsetzung der Massnahmen stellt sich somit die Frage, welcher Schutz zu welchem Preis erreicht werden kann und soll. Eine differenzierte Abwägung der Risiken nach Schutzbedarf und Schadenpotential der betroffenen Objekte wird notwendig. Der Kanton Aargau hat dazu in Anlehnung an die Vorgaben des Bundes eine Schutzmatrix definiert. So wird das Schutzziel, wenn Menschen oder erhebliche Sachwerte betroffen sind, höher angesetzt als bei niedrigen Sachwerten mit geringem Schadenpotential.
Die hier aufgeführten Fragen und Antworten dienen der vereinfachten Darstellung präventionstechnischer Aspekte sowie einer verständlichen, kundenorientierten Kommunikation. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen sind ausschliesslich die geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften massgebend.
Nützliche Links rund um Elementarschadenprävention
- Hagelschutz – einfach automatisch
- schutz-vor-naturgefahren.ch
- schutz-vor-naturgefahren.ch/ag
- Gefahrenkarte Hochwasser Kanton Aargau
- Gefährdungskarte Oberflächenabfluss BAFU
- Gefahrengrundlagen im Bereich Massenbewegungen
- Aktuelle Wasserstände und Abflussmengen der Fliessgewässer im Kanton Aargau
- Wetteralarm
- Aktuelle Naturgefahrensituation in der Schweiz
- Übersicht hagelgeprüfte Baustoffe / Hagelregister CH
- Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT