Monetäre Unterstützung

Finanzielle Beiträge für den Objektschutz

Die Aargauische Gebäudeversicherung belohnt private Initiativen, die dazu beitragen, Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Hagel oder Erdrutsche zu verhindern. Wer als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer Massnahmen zum Schutz des eigenen Gebäudes umsetzt, kann von der Aargauische Gebäudeversicherung finanzielle Unterstützung erhalten – wir übernimmt bis zu 40 Prozent der Kosten für solche Schutzmassnahmen

Voraussetzungen

Die Aargauische Gebäudeversicherung kann Beiträge nur an freiwillige und nötige Schutzmassnahmen leisten, die der Verhütung von Elementarschäden an Gebäuden dienen.

Die Massnahme muss wesentlich zur Minderung oder Verhütung von Schäden beitragen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Wirksamkeit der beitragsberechtigten Massnahme und deren Wirtschaftlichkeit. Der Beitrag beläuft sich auf bis zu 40 % der Investitionskosten.

Grundlage für die Unterstützung ist die Präventionsfondsverordnung (PFV).

Reichen Sie Ihr Beitragsgesuch frühzeitig ein, sodass die Mitwirkung der Aargauische Gebäudeversicherung bei der Projektierung sichergestellt werden kann. Ohne unsere Mitwirkung ist keine Kostenbeteiligung möglich.

Benötigte Angaben

  • Name der Gebäudeeigentümerschaft
  • Adresse / Versicherungsnummer des Gebäudes
  • Beschrieb der Schutzmassnahmen
  • Planunterlagen
  • Kostenvoranschlag

Hier finden Sie konkrete Tipps, wie Sie Ihr Gebäude schützen:

Schutz vor Naturgefahren

Kontakt

Die Aargauische Gebäudeversicherung
Elementarschadenprävention
Bleichemattstrasse 12
Postfach
5001 Aarau

Naturgefahren-Check

Um einen ersten Überblick zu erhalten, machen Sie für Ihr Gebäude den Naturgefahrencheck:

Spezifische Präventionsmassnahmen

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