Gebäudewasserversicherung
Wasserschäden an Gebäuden kommen unerwartet und können schnell teuer werden.
An- und Umbauten sowie Sanierungen müssen vor Baubeginn mit einer Bauzeitversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden. Während der Dauer der Bauzeitversicherung sind Aufräumungskosten und bauliche Umgebungsarbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bauprojekt stehen, ohne Prämienzuschlag mitversichert.
Erläuterungen zur Bauzeitversicherung (.pdf, 130,6 KB)
Damit ein Gebäude bereits während der Bauzeit versichert ist, muss ein An- oder Umbau spätestens bei Baubeginn zur Bauzeitversicherung angemeldet werden. Wird der An- oder Umbau nicht angemeldet, besteht kein Versicherungsschutz.
Nach Beendigung der Arbeiten braucht es für die Gebäudeversicherung normalerweise eine Schätzung vor Ort. Geringfügige Änderungen können auch ohne Schätzung versichert werden.
Für die Anmeldung benötigen wir neben dem Anmeldeformular die folgenden Unterlagen Ihrerseits:
Die Versicherung tritt in Kraft, sobald die Anmeldung erfolgt ist, frühestens aber, sobald der An- oder Umbau begonnen hat. Wenn Sie eine freiwillige Gebäudewasserversicherung haben, gilt diese auch für den An- oder Umbau beziehungsweise für die Sanierung.
Formular Bauzeitversicherung (.pdf, 745,8 KB) ausfüllen, ausdrucken und mit Datum, Unterschrift und den erforderlichen Beilagen versehen, per Post oder E-Mail an die AGV senden.
Die Aargauische Gebäudeversicherung
Bleichemattstrasse 12
Postfach
5001 Aarau