Gebäudewasserversicherung
Wasserschäden an Gebäuden kommen unerwartet und können schnell teuer werden.
Die Versicherung von Feuer- und Elementarschäden ist für Neubauten obligatorisch. Freiwillig können auch Wasserschäden am Neubau versichert werden. Eine Gebäudewasserversicherung beinhaltet z. B. Wasserschäden durch Leitungsbruch, Regen-, Schnee-, und Schmelzwasser, Frost, Kanalisationsrückstau und Grundwasser.
Die obligatorische Versicherung umfasst die Feuer- und Elementarschadendeckung. Während der Dauer der Bauzeitversicherung sind Aufräumungskosten und bauliche Umgebungsarbeiten automatisch mitversichert. Mit einer freiwilligen Gebäudewasser-Versicherung können zusätzliche Schäden versichert werden.
Damit das Gebäude bereits während der Bauzeit versichert ist, muss ein Neubau spätestens bei Baubeginn zur Bauzeitversicherung angemeldet werden. Wird ein Neubau nicht angemeldet, besteht kein Versicherungsschutz.
Bauzeitversicherungsformular Neubau (.pdf, 745,8 KB) ausfüllen, ausdrucken und mit Datum, Unterschrift und den erforderlichen Beilagen versehen, per Post oder per E-Mail an die Aargauische Gebäudeversicherung senden.
Die Aargauische Gebäudeversicherung
Bleichemattstrasse 12
Postfach
5001 Aarau