Abbruch

Sie lassen Ihr Gebäude abbrechen

Werden Gebäude vollständig abgerissen, ist die Versicherung hinfällig. Melden Sie bitte einen Abbruch, sodass die Police aufgehoben werden kann. Die nicht verbrauchte Prämie wird zurückerstattet.

Erfolgter Abbruch

Bei Gebäuden, die bereits abgebrochen sind, gilt für die Aufhebung der Police beziehungsweise die Rückerstattung das Meldedatum.

Geplanter Abbruch

Bei einem zum Abbruch bestimmten Gebäude kann der Versicherungswert auf den Abbruchwert reduziert werden. Voraussetzung: Das Gebäude steht leer beziehungsweise wird nicht mehr genutzt und die üblichen Installationen sind nicht mehr gebrauchstauglich. Bitte lassen Sie uns eine Kopie der Abbruchbewilligung zukommen.

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Wir werden Sie in Kürze kontaktieren.

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Umgebungsarbeiten

Baulichen Anlagen können als sogenannte Umgebungsarbeiten ebenfalls versichert werden.

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Aufräumungskosten

Nach einem Feuer- oder Elementarschaden können Kosten für den Abbruch sowie die Aufräumung und Entsorgung vollständig zerstörter Gebäudeteile entstehen.

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