Schaden melden

Hier können Sie einen Schaden melden

Im Schadenfall zählt jede Minute. Kontaktieren Sie uns schnell, damit wir den Schaden gemeinsam bewältigen können – unterstützt durch unsere digitale Plattform TOPAX.

Kontakt

Die Aargauische Gebäudeversicherung
Bleichemattstrasse 12
Postfach
5001 Aarau

Fragen und Antworten zum Schaden Melden mit TOPAX

Ihren Schaden melden Sie einfach und digital mithilfe unserer Kundenplattform «TOPAX».

Falls Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Gebäudeverwalterin bzw. Gebäudeverwalter sind, können Sie zudem mithilfe von TOPAX mit uns kommunizieren.

 

Schäden müssen so rasch wie möglich gemeldet werden. Erfolgt die Meldung nicht innert Jahresfrist, erlischt Ihr Anspruch auf Entschädigung.

Dringende Arbeiten, um das Gebäude vor weiteren Schäden zu schützen und den Schaden so gering wie möglich zu halten, können Sie sofort erledigen oder in Auftrag geben. Halten Sie vorab unbedingt die ursprüngliche Schadensituation mit Fotos fest.

Konkret heisst das:

  • Sturm- und Hagelschäden:
    • Beheben von kleineren Schäden an Dach, Fenster und Türen, um Folgeschäden durch eindringendes Wasser zu verhindern (z. B. einzelne fehlende Ziegel, defekte Verglasungen).
    • Provisorisches Abdecken von grösseren Schäden am Dach und an der Gebäudehülle, um Folgeschäden durch eindringendes Wasser zu verhindern.
       
  • Hochwasser- und Überschwemmungsschäden oder Wasserschäden z. B. infolge eines Leitungsbruchs
    • Abpumpen des Wassers.
    • Austrocknen des Gebäudes.
       
  • Allgemein:
    • Die Kosten für notwendige Aufräum- und Putzarbeiten werden von der AGV übernommen, sofern sie angemessen und zweckmässig sind und das Gebäude sowie die gemäss Police freiwillig mitversicherte bauliche Umgebung betreffen.
    • Notieren Sie die Arbeitszeit, die Sie und Ihre Helferinnen und Helfer für Aufräum- und Reinigungsarbeiten aufwenden.
    • Nehmen Sie keine Veränderungen vor, welche das Feststellen des Schadenausmasses verhindern, ausser wenn diese im Zusammenhang mit den erforderlichen Sofortmassnahmen stehen.
    • Entsorgen Sie die beschädigten Gebäudeteile möglichst nicht.
    • Dokumentieren Sie die beschädigten Gebäudeteile mit Fotos.
    • Fordern Sie die Offerten für das Beheben der Schäden an und leiten Sie diese an die AGV weiter.

Beachten Sie auch, dass die AGV keine Schäden am Mobiliar oder Geschäftsinventar versichert. Diese sind der Sachversicherung (z. B. der Hausratsversicherung) zu melden.

Die digitale Schadenabwicklung läuft über die Plattform «TOPAX». Sie können Dokumente zum Schadenfall über diese Plattform einreichen, die Schadenkorrespondenz der Aargauischen Gebäudeversicherung erfolgt ebenfalls über TOPAX. Sie erhalten jeweils eine E-Mail, wenn Unterlagen für Sie in TOPAX bereitstehen.

Falls Sie Verwalter/-in oder Hauseigentürmer/-in sind, können Sie zudem digital mit uns via TOPAX kommunizieren:

Eigentümer/-in: Sie können sich auf der TOPAX -Kundenplattform registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie an die bei der Registrierung angegebenen Adresse per Post einen Aktivierungscode. Sobald Sie den Aktivierungscode eingegeben haben und die Daten durch die Aargauische Gebäudeversicherung freigegeben wurde, erfolgt die Schadenabwicklung digital.

Die Registrierung ist einmalig vorzunehmen.

Verwalter/-in: Eine Registrierung bei TOPAX oder die Eingabe eines Aktivierungscodes ist nicht nötig. Nach Eingabe der Schadenmeldung werden die eingegebenen Daten geprüft. Nach erfolgter Datenfreigabe erhalten Sie eine E-Mail, dass die Datenfreigabe erfolgt ist. Über den in der E-Mail enthaltenen Link gelangen Sie zu TOPAX und haben Zugriff auf den jeweiligen Schadensfall. Beim ersten Aufruf wird in TOPAX ein Passwort generiert, das Sie frei wählen können. Mit dem gewählten Passwort können Sie sich jeweils auf TOPAX einloggen.

Grundsätzlich nein.

Falls Sie jedoch Hauseigentümerin bzw. Hauseigentümer sind, können Sie zusätzlich zum Melden des Schadens sich auch Registrieren, damit Sie ganz digital mit uns via TOPAX kommunizieren können.

Es können sich nur Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer registrieren. Bei der Aargauischen Gebäudeversicherung sind die Eigentümerschaft gemäss Grundbuch und die Liegenschaftsverwaltung erfasst.

Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer, Miteigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften, Mietende, Pächterinnen und Pächter sowie Firmen können sich nicht auf TOPAX anmelden.

Bei der Aargauischen Gebäudeversicherung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer gemäss Grundbuch erfasst. Steht im Grundbuchauszug beispielsweise Stockwerkeinheit, sind bei der Aargauischen Gebäudeversicherung die Stockwerkeigentümergemeinschaften erfasst, nicht die einzelnen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer. Aus Datenschutzgründen kann die Datenfreigabe für die einzelne Stockwerkeigentümerschaft sowie der Datenaustausch via TOPAX nicht erfolgen.

Der Schutz der Kundendaten hat für die Aargauische Gebäudeversicherung oberste Priorität. Mit dem Versand eines einmaligen Aktivierungscodes über den Postweg wird sichergestellt, dass es sich bei der zu registrierenden Person tatsächlich um die angegebene für das Haus verantwortliche Person handelt. Zur initialen Registrierung für die TOPAX-Kundenplattform ist eine eindeutige Identifikation notwendig, da damit vertrauliche Informationen eingesehen und ausgetauscht werden.

Wenn Sie Ihr Gebäude auf TOPAX nicht finden, dann gehören Sie zur Gruppe, die aktuell nicht via TOPAX den Schaden online melden kann. Melden Sie Ihren Schaden bitte via Telefon, E-Mail oder per Post. Die Kontaktangaben finden Sie am Anfang der Seite.

Eine Schadenmeldung auf TOPAX ist auch ohne Registrierung möglich. Den Schadenfall können Sie uns auch telefonisch, per E-Mail oder per Post melden. Die Kontaktangaben finden Sie am Anfang der Seite.

Kann die Datenfreigabe nicht erfolgen, können Sie keine Schadenkorrespondenz via TOPAX erhalten. In diesem Fall erhält die Gebäudeeigentümerin resp. der Gebäudeeigentümer die Unterlagen weiterhin in Papierform per Post. Sie erhalten keine Mitteilung, dass die Datenfreigabe nicht erfolgen konnte.

Sofern keine separaten Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Regelungen:

  • Feuerschaden: kein Selbstbehalt
  • Elementarschaden (z. B. Hagel, Hochwasser): CHF 300 pro Ereignis und Gebäude
  • Wasserversicherung: CHF 200 pro Schadenfall und Gebäude

Die Wiederinstandstellung muss spätestens innerhalb von drei Jahren ab Schadeneintritt erfolgen. Nach Ablauf der Frist wird der Schadenfall zum Zeitwert vergütet.