Unsere Spezialistinnen und Spezialisten
Zuständigkeiten im Überblick
Wir beraten Sie kostenlos, bei Bedarf auch vor Ort, und beantworten Ihre Fragen rund um den Gebäudeschutz. Unsere Fachspezialistinnen und Fachspezialisten zeigen Ihnen Risiken und mögliche Schutzmassnahmen für Ihr Gebäude auf.
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten erreichen Sie am besten zu folgenden Zeiten:
Montag – Freitag
08.30 – 11.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Umfassender Objektschutz lohnt sich: Die Zahl heftiger Unwetter ist in den letzten Jahren gestiegen. Immer wieder richten Überschwemmungen, Hagel, Sturm und andere Ereignisse grossen Schaden an. Die Aargauische Gebäudeversicherung unterstützt deshalb notwendige und wirksame Massnahmen und leistet finanzielle Beiträge zum Objektschutz.
Bei Neu-, An- und Umbauten ist der Schutz vor Hochwasser und anderen Naturgefahren gesetzlich vorgeschrieben.
Hier finden Sie alle Informationen zu Gebäudebestand sowie Neu-, An- und Umbau:
Neu-, An- und Umbauten müssen mit entsprechenden Schutzmassnahmen vor Hochwasser und anderen Naturgefahren geschützt werden. Früh eingeplant, lassen sich Schutzmassnahmen ästhetisch und günstig realisieren. Die AGV kann bereits in der Konzeptphase beratend beigezogen werden.
Hier finden Sie, was im Kanton Aargau zu beachten ist:
Neu-, An- und Umbauten müssen mit entsprechenden Schutzmassnahmen vor Hochwasser und anderen Naturgefahren geschützt werden. Die Baubewilligungsbehörde prüft den Überschemmungsschutz, bei Bedarf mit kostenloser Unterstützung der AGV.
Hier finden Sie alle Informationen zum Bewilligungsverfahren im Kanton Aargau: