FAQ & Links
Fragen und Antworten sowie die wichtigsten externen Links zum Feuerwehrwesen.
Allgemeines
Die Aargauische Gebäudeversicherung übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Neufüllung nach dem Einsatz des Löschers zur Verhinderung eines Gebäudebrandes. Die andere Hälfte erstattet die Hausratversicherung (auf Antrag).
Beachten Sie hierzu bitte das
Die Feuerwehr steht in erster Linie der eigenen Gemeinde oder Stadt für dringende Einsätze zur Verfügung. Zeit- und personalintensive Einsätze für den Verkehrsdienst bei Veranstaltungen widersprechen dieser Grundregel.
Ein Einsatz im Auftrag Dritter ist nur zulässig,
- wenn der Gemeinderat den privaten Einsatz genehmigt hat.
- wenn der Grundauftrag – permanente Bereitschaft für Alarmeinsätze – in materieller und personeller Hinsicht jederzeit erfüllt werden kann.
Beispiel für einen zulässigen Einsatz: Ein Gemeinderat erteilt seiner Feuerwehr den Auftrag, an einem Kinderfestumzug kurz den Verkehr aufzuhalten, damit die Schülerinnen und Schüler eine stark frequentierte Strasse überqueren können.
Ohne Zustimmung sind folgende Einsätze zum Beispiel nicht erlaubt:
- Verkehrs- oder Parkdienst für private Fest- oder Partyveranstaltungen
- Dienst als Streckenposten bei einer Rennveranstaltung
- Parkdienst für eine Firma bei einem Geschäftsanlass
Die Beispiele sind nicht abschliessend, sie sollen nur der Verständlichkeit dienen.
Für die Rechtmässigkeit eines Einsatzes ist nicht relevant, ob die Angehörigen der Feuerwehr für den Einsatz Sold oder Entschädigung erhalten.
Für folgende Anlässe braucht es keine Bewilligung:
- Übungen
- Aus- und Weiterbildungen
- eigene Veranstaltungen der Feuerwehren
Beachten Sie hierzu bitte die Informationen unter:
Ausbildung und Kurse
Grundsätzlich akzeptiert die Aargauische Gebäudeversicherung ausserkantonal besuchte Kurse, wenn deren Ausbildungsinhalt mit unseren Kursen gleichwertig ist. So solltest du für die Anerkennung eines Kurses vorgehen:
- Stelle einen Antrag bei der Aargauischen Gebäudeversicherung .
- Lege eine Bestätigung des erfolgreich absolvierten Kurses bei.
Du kannst uns den Antrag und die eingescannten Dokumente auch per E-Mail schicken:
Im Bereich Ausbildung und Kurswesen gibt es eine einheitliche Anlaufstelle:
Die Aargauische Gebäudeversicherung
Intervention
Bleichemattstrasse 12
Postfach
5001 Aarau
Gerne bearbeiten wir Ihre Anliegen wie zum Beispiel:
- Fragen zu Kursen und deren Anforderungen
- Anmeldung von Kursteilnehmenden nach Ablauf der Anmeldeperiode gemäss Kursplatzbörse
- Mutationen Kursteilnehmende nach Anmeldeschluss
- Dispensationsgesuche für obligatorische Weiterbildungskurse
Für die Entschädigung des Verdienstausfalls (Taggeld) haben bei Ortsfeuerwehren die Gemeinden aufzukommen, bei Betriebsfeuerwehren/Betriebslöschgruppen die Betriebe.
Das Feuerwehrwesen liegt in kommunaler und kantonaler Hand. Deshalb gilt für die Kurse nicht die Erwerbsersatzordnung des Bundes (EO). Das bedeutet: Die Kursteilnehmenden haben ihre Situation mit dem Arbeitgeber zu klären. Wenn der Arbeitgeber für einen Kurs Überzeit oder Ferientage abzieht, gehört die Entschädigung den Kursteilnehmenden. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, erhält er die Entschädigung. Bei unbezahltem Urlaub trägt die Gemeinde den Verdienstausfall.
Feuerwehrdatenbank LODUR
Bei technischen Fragen und für individuelle Schulungen:
info@lodur.ch
Bei Fragen und Anregungen zur Benutzerverwaltung oder zu Prozessen der Feuerwehradministration: Kreisverantwortliche der Betriebskommission LODUR.
Bei Fragen zu Kurszulassungen, Einsatzrapporten oder Materialbezeichnungen oder zum AdF-Transfer:
intervention@die-agv.ch
Mietmodell Brandschutzausrüstung
Ausrüstung und Ausstattung
- Brandschutz-Jacke,
- Brandschutz-Hose,
- Stiefel,
- Handschuhe,
- Namensschild,
- Funktionsschild,
- Gradabzeichen,
- Stickabzeichen mit Logo der Feuerwehr (klein und rund) und
- Rückenbeschriftung mit Bezeichnung der Feuerwehr
Unser Sales-Team berät gerne. Sie sind gut geschult und helfen beim Ausmessen.
Damit die Brandschutzausrüstung nicht nur gut aussieht, sondern auch perfekt sitzt, stehen uns sechs Anmess-Sätze zur Verfügung.
Ein Anmess-Satz umfasst:
- 8 Hosen und 8 Jacken der Grössen XS bis 4XL (in 7 Längen verstellbar),
- 25 Paar Schuhe von der Grösse 35 bis zur Grösse 51, inkl. Halbgrössen, sowie
- Handschuhe der Grössen 5 bis 13
Sollte dennoch nichts passen, bieten wir auch Spezialanfertigungen an. Für die Anmessungen direkt bei Ihnen vor Ort haben wir zwei Anhänger angeschafft, die jeweils zwei komplette Anmess-Sätze und diverses Zubehör mitführen. Zwei weitere Anmess-Sätze stehen in der Aargauischen Gebäudeversicherung bereit, hauptsächlich für Einzelanmessungen. Diese sind für Angehörige der Feuerwehr (AdF) gedacht, die keinen Anmess- Termin vor Ort wahrnehmen konnten, oder für AdF, die kurzfristig in die Feuerwehr eintreten.
Nein, wir vermieten ein komplettes Set. Es ist nicht möglich, einzelne Ausrüstungsgegenstände zu mieten.
Ja, im Betrieb ab 2025 besteht die Möglichkeit, auch nur einen Teil der Feuerwehr auszurüsten.
Bestell- und Lieferprozess
Unser Ziel ist, immer eine genügend grosse Anzahl Ausrüstungen an Lager zu haben. Somit sollte einer kurzen Lieferfrist nichts im Wege stehen. Es ist unvermeidbar, dass gewisse Sondergrössen etwas längere Lieferfristen benötigen.
Wende dich bitte direkt an uns:
Die Aargauische Gebäudeversicherung
Intervention
Bleichemattstrasse 12
Postfach
5001 Aarau
Nach deiner Anmeldung bei uns, erhält eine Sales-Managerin bzw. ein Sales-Manager erhält die Kontaktdaten deiner Feuerwehr und vereinbart mit den Verantwortlichen einen Termin. Am Gespräch wird durch die Sales-Managerin bzw. den Sales-Manager der Mietvertrag mit allen Bedingungen aufgezeigt und erklärt. Weiter werden bei diesem Treffen sämtliche Ausrüstungsprodukte präsentiert, welche die Sales-Managerin bzw. der Sales-Manager stets bei sich hat. Sie bzw. er informiert über die Vorteile sowie die Möglichkeiten der Beschriftung.
Nachdem ihr euch für das Mietmodell entschieden und den Vertrag unterschrieben habt, wird in LODUR das Modul «Mietmodell» für die Feuerwehr freigeschaltet. Das Logo sowie die Beschriftungen werden für euch vorbereitet.
An einem erneuten Termin messen die Sales-Managerinnen und Sales-Manager die Ausrüstung mit euch aus. Die jeweiligen Grössen werden pro AdF notiert und anschliessend in LODUR erfasst. Für eine effiziente Durchführung stehen den Sales-Managerinnen und Sales-Managern je zwei komplette Anmess-Sätze sowie die nötigen Hilfsmittel zur Verfügung.
Bei jedem AdF wird nach dem Anmessen in LODUR die jeweilige Grösse hinterlegt. Aufgrund der hinterlegten Grösse erfolgt danach die Bestellung und die Auslieferung.
Sollte ein Ausrüstungsgegenstand nicht mehr passen, wird ein «Umtausch-Auftrag» in LODUR erfasst. Anschliessend wird der nicht mehr passende Gegenstand eingeschickt und der Logistiker stellt der Feuerwehr den Artikel in der neuen Grösse zu. Zudem wir die aktuelle Grösse für den AdF erfasst.
Instandhaltung und Reparatur
Der defekte Gegenstand ist an den Logistiker zu senden. Dieser reinigt und überprüft den Gegenstand, repariert und versendet ihn wieder an die Feuerwehr. Dieser Vorgang geschieht innerhalb von fünf Arbeitstagen (exkl. Versandlaufzeit). Ist der Defekt grösser, wird umgehend eine funktionsfähige Ausrüstung an die Feuerwehr versendet.
Dieses Angebot besteht, wird aber direkt durch das Logistikunternehmen verrechnet. Im weiteren Betrieb wird dieses Angebot geprüft und allenfalls als Wertangebot aufgenommen.
Kosten und Abrechnung
Die Abrechnung der gemieteten Ausrüstungen erfolgt auf einen Stichtag bezogen. Alle Ausrüstgen, die zu diesem Zeitpunkt im Besitz der Feuerwehr sind, werden entsprechend dem Mietpreis in Rechnung gestellt (Zahlungskonditionen gemäss Mietvertrag).
Der Mietpreis wurde vom unserem Verwaltungsrat für die ersten vier Jahre auf 97 Franken festgelegt, unabhängig davon, bis zu welchem Zeitpunkt wir die uns zum Ziel gesetzten 6000 Ausrüstungen vermieten werden. Selbstverständlich möchten wir diese Anzahl Ausrüstungen so rasch wie möglich erreichen.
Austritt und Feuerwehrwechsel
Wenn die nachfolgende Feuerwehr ebenfalls unser Mietmodell nutzt, muss nur die neue Rückenbeschriftung und allenfalls die Funktionsbezeichnung durch die neue Feuerwehr bestellt werden. Die Ausrüstungsgegenstände bleiben beim jeweiligen AdF. Wenn die nachfolgende Feuerwehr unser Mietmodell nicht nutzt, muss die gesamte Ausrüstung zurück-gesendet werden (siehe Frage/Antwort Vorgehen bei einem Austritt).
Unabhängig von der Anzahl Dienstjahre ist das gesamte Material zurückzusenden. Wir stehen für die Reinigung und/oder Reparatur, oder für die korrekte Entsorgung ein.
Teilnahmebedingungen und Sonderfälle
Ja, acht Jahren ab Betrieb (1. Januar 2025) erfolgt die Kürzung für alle Feuerwehren.
Die hier aufgeführten Fragen und Antworten dienen der vereinfachten Darstellung feuerwehrtechnischer Aspekte sowie einer verständlichen, kundenorientierten Kommunikation. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen sind ausschliesslich die geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften massgebend.