Gebäudeschätzung für grössere Um-, An- oder Neubauten
Haben Sie eine ein Gebäude kostenintensiv verändert oder neu gebaut? Melden Sie dieses zur Gebäudeschätzung an.
Gebäude gehören zu den wertvollsten Vermögenswerten. Eine korrekte Schätzung bildet die Grundlage für einen verlässlichen Versicherungsschutz – so führt ein Schadenereignis nicht zu finanziellen Überraschungen.
Eine Gebäudeschätzung stellt sicher, dass
Werden wertvermehrende Investitionen realisiert und nicht der Aargauischen Gebäudeversicherung gemeldet, entsteht das Risiko einer Unterversicherung. Im Schadenfall ist die Versicherungssumme für den Wiederaufbau nicht ausreichend oder im schlimmsten Fall besteht für den wertvermehrenden, nicht gemeldeten Teil kein Versicherungsschutz. Die Lösung ist der Abschluss einer Bauzeitversicherung.
Die Aargauische Gebäudeversicherung verwendet mehrere Verfahren, abhängig von Art und Umfang der baulichen Veränderungen sowie vom Alter der letzten Schätzung.
Diese Gebäudeschätzung wird vor Ort durchgeführt, wenn
Eine Schätzungsexpertin oder ein Schätzungsexperte besucht Sie vor Ort und ermittelt den Versicherungswert unter Berücksichtigung von Ausbaustandard und weiteren wertrelevanten Faktoren direkt vor Ort.
Zur Schätzung für grössere Umbauten, Anbauten oder Neubau
Bei Neubauten ist es zudem möglich, die Angaben selbst anzugeben und so zu deklarieren. In diesem Fall kann eine Gebäudeschätzung vor Ort entfallen.
Zur Selbstdeklaration bei Neubauten
Kleinere, wertvermehrende Investitionen (i. d. R. weniger als CHF 100'000) können Sie direkt selbst melden. Dazu gehören etwa, wenn Sie
Die Angaben werden über ein Formular eingereicht und anschliessend geprüft.
Zur Meldung von kleinere Um- oder Anbauten
Revisionsschätzungen werden durch die AGV ausgelöst.
Gebäude, die seit über 15 Jahren nicht mehr geschätzt wurden, steigen in ihrem versicherungstechnischen Gebäudewert teilweise über den Index an. Das kann dazu führen, dass der Versicherungswert nicht mehr dem realen Zustand entspricht – insbesondere, wenn in der Zwischenzeit renoviert oder erweitert und nicht der Aargauischen Gebäudeversicherung gemeldet wurde.
Die Revisionsschätzung schafft wieder eine korrekte Grundlage, indem hierbei der Versicherungswert vollständig neu ermittelt wird.
Hierbei gibt es zwei Arten von Revisionsschätzungen: