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Gebäudeschätzungen

Gebäude gehören zu den wertvollsten Vermögenswerten. Eine korrekte Schätzung bildet die Grundlage für einen verlässlichen Versicherungsschutz – so führt ein Schadenereignis nicht zu finanziellen Überraschungen.

Warum sind Gebäudeschätzungen wichtig?

Eine Gebäudeschätzung stellt sicher, dass

  • die Versicherungssumme den Wiederaufbauksoten und Ausbaugrad Ihres Gebäudes im aktuellen Zustand entspricht,
  • weder eine Überversicherung noch eine Unterversicherung entsteht,
  • Schadenentschädigungen auf einer nachvollziehbaren und aktuellen Grundlage berechnet werden,
  • bauliche Veränderungen rechtzeitig von den Eigentümerinnen und Eigentümern gemeldet und berücksichtigt werden.

Werden wertvermehrende Investitionen realisiert und nicht der Aargauischen Gebäudeversicherung gemeldet, entsteht das Risiko einer Unterversicherung. Im Schadenfall ist die Versicherungssumme für den Wiederaufbau nicht ausreichend oder im schlimmsten Fall besteht für den wertvermehrenden, nicht gemeldeten Teil kein Versicherungsschutz. Die Lösung ist der Abschluss einer Bauzeitversicherung.

Welche Arten von Gebäudeschätzungen gibt es?

Die Aargauische Gebäudeversicherung verwendet mehrere Verfahren, abhängig von Art und Umfang der baulichen Veränderungen sowie vom Alter der letzten Schätzung.

Grössere Um-, An- oder Neubauten

Diese Gebäudeschätzung wird vor Ort durchgeführt, wenn

  • ein Neubau fertiggestellt wird oder spätestens nach drei Jahren Bauzeit;
  • ein  grösserer, wertvermehrender Umbau oder Anbau erfolgt ist (beim An- oder Umbau von mehrere Arbeitsgattungen oder bei ca. mehr als CHF 100'000 zusätzlichem Versicherungswert),
  • der Umfang der Arbeiten eine detaillierte Erfassung erfordert.

Eine Schätzungsexpertin oder ein Schätzungsexperte besucht Sie vor Ort und ermittelt den Versicherungswert unter Berücksichtigung von Ausbaustandard und weiteren wertrelevanten Faktoren direkt vor Ort.

Zur Schätzung für grössere Umbauten, Anbauten oder Neubau

Bei Neubauten ist es zudem möglich, die Angaben selbst anzugeben und so zu deklarieren. In diesem Fall kann eine Gebäudeschätzung vor Ort entfallen.

Zur Selbstdeklaration bei Neubauten

Kleinere Um- oder Anbauten

Kleinere, wertvermehrende Investitionen (i. d. R. weniger als CHF 100'000) können Sie direkt selbst melden. Dazu gehören etwa, wenn Sie

  • Küche oder Bad erneuert
  • Fenster ersetzen,
  • kleinere Ausbauarbeiten ohne strukturelle Eingriffe vorgenommen oder
  • eine Photovoltaikanlage eingebaut haben.

Die Angaben werden über ein Formular eingereicht und anschliessend geprüft.

Zur Meldung von kleinere Um- oder Anbauten

Revisionsschätzung

Revisionsschätzungen werden durch die AGV ausgelöst.

Gebäude, die seit über 15 Jahren nicht mehr geschätzt wurden, steigen in ihrem versicherungstechnischen Gebäudewert teilweise über den Index an. Das kann dazu führen, dass der Versicherungswert nicht mehr dem realen Zustand entspricht – insbesondere, wenn in der Zwischenzeit renoviert oder erweitert und nicht der Aargauischen Gebäudeversicherung gemeldet wurde.

Die Revisionsschätzung schafft wieder eine korrekte Grundlage, indem hierbei der Versicherungswert vollständig neu ermittelt wird. 

Hierbei gibt es zwei Arten von Revisionsschätzungen:

  • Revisionsschätzung vor Ort: Dazu erhalten Sie von uns einen Termin.
  • Datenbasierte Revisionsschätzung: Das validierte Schätzungsergebnis wird Ihnen per Post zugestellt.

Zur Revisionsschätzung

Gebäudeschätzungsarten

Revisionsschätzung

Haben Sie von uns einen Brief erhalten, dass Ihr Gebäude aufgrund einer Revisionsschätzung neu eingeschätzt wurde? 

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