- 3. Juli 2025
- Prävention
Massenbewegungen im Kanton Aargau
Um Bauvorhaben im Kanton Aargau zu beurteilen, stehen verschiedene Gefahrengrundlagen zur Verfügung. Diese Instrumente sind zentral, um das Risiko von Massenbewegungen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens richtig einzuschätzen und geeignete Schutzmassnahmen festzulegen.
Die Häufung von Starkniederschlägen im Zuge des Klimawandels erhöht das Risiko für Naturgefahren. Es kann vermehrt zu Hang- und Bodenbewegungen kommen. Rutschungen, Sturz- und Steinschlagereignisse sind im Kanton Aargau zwar selten, können im Ernstfall jedoch erhebliche Folgen haben. Die Auswirkungen betreffen nicht nur finanzielle Schäden an Gebäuden und Infrastruktur, sondern können auch das Wohl und die Lebensgrundlagen der betroffenen Menschen nachhaltig beeinträchtigt.
Naturereigniskataster – offenkundiger Gefahrenhinweis
Seit Oktober 2020 ist der Naturereigniskataster online verfügbar. Er dokumentiert alle bekannten Ereignisse im Bereich Massenbewegungen (Rutschungen, Sturz, Absenkungen) seit 1990 und wird laufend aktualisiert.
Die Baubewilligungsbehörden sind verpflichtet, offenkundige Gefahrenhinweise mitzuteilen und gegebenenfalls abklären zu lassen. Hinweise auf eine bekannte Gefährdung ergeben sich etwa aus vergangenen Ereignissen, Erfahrungen von Ortskundigen oder direkt aus dem Naturereigniskataster. Im Baubewilligungsverfahren müssen dokumentierte Ereignisse aus dem Ereigniskataster zwingend berücksichtigt werden.
Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen – hinweisender Charakter
Ergänzend zum Naturereigniskataster steht zusätzlich seit 2022 die Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen zur Verfügung (Massstab ca.1:10'000). Sie bietet einen umfassenden Überblick über potenzielle Gefährdungen durch Sturzprozesse (Stein-, Blockschlag), Rutschprozesse (spontane und permanente Rutschungen, Hangmuren) sowie Einsturz und Absenkungen (Erdfall, Dolinen). Die Karte macht jedoch keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit und Intensität solcher Ereignisse.
Die Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen dient als Hinweis und ist keine verbindliche Grundlage für raumwirksame Tätigkeiten. Eine vertiefte Abklärung ist erst dann notwendig, wenn eine bekannte Gefährdung vorliegt, etwa durch einen Eintrag im Naturereigniskataster.
Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen
Gefahrenkarte Massenbewegungen – verbindlich
Im Kanton Aargau wurden für drei Pilotregionen – Rothrist-Vordemwald-Strengelbach, Döttingen-Zurzach und Bergdietikon – detaillierte Gefahrenkarten im Massstab 1:5’000 erarbeitet. Diese Karten geben Auskunft über die zu erwartenden Intensitäten (Ausmass) und die Wahrscheinlichkeit, mit der das Ereignis eintreten kann.
Zum Endprodukt gehören:
- Die eigentliche Gefahrenkarte mit den ausgewiesenen Gefahrenstufen.
- Intensitätskarten, die für verschiedene Eintretenswahrscheinlichkeiten das jeweils zu erwartende Ausmass (Intensität) aufzeigen.
- Ein erläuternder Bericht.
Im Kanton Aargau werden die Gefahrenkarten schrittweise für weitere Bauzonen erstellt. Priorität haben dabei Regionen mit erhöhter Bautätigkeit, wichtigen Infrastrukturanlagen und vielen dokumentierten Hangrutschen oder Bergstürzen.
Gefahrenkarten sind behördenverbindlich und bilden die Basis für Auflagen im Baubewilligungsverfahren. Für Gebiete ausserhalb des Untersuchungsperimeters der Gefahrenkarte bleibt die Gefahrenhinweiskarte mit ihrem geringeren Detaillierungsgrad eine wichtige Grundlage für die Beurteilung von Baugesuchen.
Gefahrenkarte Massenbewegungen
Fazit
Zusammenfassend bieten die verschiedenen Gefahrengrundlagen eine verlässliche Basis, um Bauvorhaben im Kanton Aargau sicher zu beurteilen und angemessene Schutzmassnahmen gegen Massenbewegungen zu treffen. Damit werden die Sicherheit der Bevölkerung sowie der Schutz von Gebäuden und Infrastruktur langfristig gewährleistet.
Die Inhalte der verschiedenen Karten zu Massenbewegungen finden Sie auch auf der sechsteiligen Gefährdungsübersicht der Aargauischen Gebäudeversicherung.
Gefährdungsübersicht der Aargauischen Gebäudeversicherung
Autorin: Eva Kämpf, Fachspezialistin Weiterbildung Prävention, Die Aargauische Gebäudeversicherung