- 18. August 2026
- Prävention
Bauen in Rutschgebieten
Bauvorhaben im Hinweisgebiet (gelbe Gefahrenstufe) können tückisch sein. Zwei Praxishilfen des Bundes unterstützen beim sicheren Umgang mit permanenten Rutschungen – für Bauherrschaften und Baubehörden sowie für Fachpersonen.
Permanente Rutschungen sind mehr oder weniger kontinuierliche Hangbewegungen und können bereits in flachem Gelände auftreten. Viele dieser Rutschhänge sind alt und erscheinen heute stabil oder bewegen sich nur langsam. Bereits kleine Baueingriffe können die Hangstabilität weit über die Baugrube hinaus beeinträchtigen und Rutschungen reaktivieren. Die daraus entstehenden Schäden sind oft deutlich höher als die Kosten einer sorgfältigen Planung und Hangsicherung.
Gefahrenkarten allein reichen nicht aus
Die Gefahrenkarte Massenbewegungen zeigt die Gefährdung von Rutschungen in drei Stufen beziehungsweise Farben an:
Viele scheinbar stabile oder sich nur langsam bewegende Rutschhänge sind in der Gefahrenkarte meist als Gebiete mit geringer Gefährdung (gelbe Gefahrenstufe) ausgewiesen. Für diese Gebiete bestehen häufig keine konkreten behördlichen Auflagen, sondern lediglich ein allgemeiner Hinweis auf mögliche Rutschungen. Dadurch werden Risiken bei Bauvorhaben häufig unterschätzt.
Die Gefahreneinstufung berücksichtigt nur natürliche, ungestörte Verhältnisse und keine künftigen Baueingriffe. Für Bauvorhaben reichen die Informationen aus den Gefahrenkarten daher nicht aus. Zusätzliche projektbezogene geologisch-geotechnische Untersuchungen sind unerlässlich.
Gefahrenkarten Massenbewegungen
Umsichtige Planung zahlt sich aus
Eine fachgerechte Projektierung und Ausführung von Bauvorhaben in Rutschhängen verursacht zwar zusätzlichen Aufwand und Kosten, kann jedoch erhebliche Bauschäden verhindern.
Baubehörden sollten klare Auflagen im Umgang mit Rutschprozessen festlegen. Dazu gehören insbesondere Stabilitätsanalysen, Überwachungsmassnahmen während der Bauphase, definierte Verantwortlichkeiten sowie Interventionsmassnahmen.
Bauherrschaften und Planende sollten frühzeitig Fachpersonen aus Geologie, Geotechnik oder Bauingenieurwesen beiziehen und auf robuste Konzepte, eine sorgfältige Bauüberwachung sowie klar geregelte Zuständigkeiten achten. Je nach Situation kann auch ein Monitoring während der Betriebsphase erforderlich sein.
Zwei Praxishilfen für den Umgang mit Rutschgebieten
Die Praxishilfe «Bauen im Rutschgebiet – Hinweise für Bauherrschaften und Baubehörden» des Bundesamts für Umwelt sensibilisiert NICHT-Fachleute wie Bauherrschaften, Baubehörden sowie Architektinnen und Architekten für Risiken und zeigt Wege zur sicheren Planung und Ausführung auf.
Der Anhang für Fachpersonen enthält Hinweise, konzeptionelle Vorschläge sowie musterhafte Auflagen, welche die Planung von Bauvorhaben, die Einzonung von Baugebieten oder die Bewilligung von Baugesuchen erleichtern.
Praxishilfe Bauen im Rutschgebiet – Hinweise für Bauherrschaften und Baubehörden
Die zweite «Praxishilfe Bauen im Rutschgebiet ‒ Hinweise für Fachleute» richtet sich an Fachpersonen aus Geologie, Geotechnik, Bauingenieurwesen und Bauleitung. Sie erläutert die fachlichen und technischen Herausforderungen des Bauens in Rutschgebieten und zeigt auf, wie Risiken durch fachgerechte Planung und professionelles Vorgehen reduziert werden können.
Gefahrenkarten Massenbewegungen im Aargau: Stand und Ausblick
Im Kanton Aargau liegen für die drei Pilotregionen Rothrist-Vordemwald-Strengelbach, Döttingen-Zurzach und Bergdietikon detaillierte Gefahrenkarten im Massstab 1:5’000 vor.
Gefahrenkarten Massenbewegungen
Der Kanton beabsichtigt, die detaillierten Gefahrenkarten schrittweise für weitere Bauzonen zu erarbeiten. Priorität haben Gebiete mit hoher Bautätigkeit, wichtigen Infrastrukturen sowie Regionen mit bekannten Hangrutschungen oder Sturzereignissen.
Bis Ende 2026 werden sechs weitere Gefahrenkarten für insgesamt 19 Gemeinden erarbeitet. Bis Ende 2027 sollen insgesamt 28 Gemeinden über Gefahrenkarten Massenbewegungen verfügen.
Für Gebiete ausserhalb des Untersuchungsperimeters der Gefahrenkarte bleibt die Gefahrenhinweiskarte mit ihrem geringeren Detaillierungsgrad eine wichtige Grundlage für die Beurteilung von Baugesuchen. Die Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen dient als Hinweis und ist keine verbindliche Grundlage für raumwirksame Tätigkeiten. Eine vertiefte Abklärung ist dann notwendig, wenn eine bekannte Gefährdung vorliegt, etwa durch einen Eintrag im Naturereigniskataster.
Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen
Naturereigniskataster
Autorin: Eva Kämpf, Fachspezialistin Inhalte Prävention & Intervention, Die Aargauische Gebäudeversicherung