• 18. August 2026
  • Prävention

Brandschutz – Übersicht über die wichtigsten Informationen

Wer trägt die Verantwortung im Brandschutz? Welche Vorschriften gelten? Und wo finden Sie die relevanten Informationen? Im Kanton Aargau gelten klare Zuständigkeiten und Vorgaben.

Brandschutz betrifft Eigentümerschaften ebenso wie Betriebsverantwortliche und Nutzende von Bauten und Anlagen. Verschiedene Vorschriften, Bewilligungen und Hilfsmittel unterstützen dabei, Anforderungen richtig einzuordnen und die Sicherheit von Personen und Sachwerten sicherzustellen.

Eigenverantwortung

Gemäss § 7 des Brandschutzgesetzes gilt die persönliche Verantwortlichkeit: Für die Einhaltung baulicher Brandschutzauflagen ist die Eigentümerschaft verantwortlich, für betriebliche Auflagen die Betriebsverantwortlichen.

Diese Verantwortung geht bei einem Eigentümerwechsel auf die neue Eigentümerschaft über und kann nicht an Dritte übertragen werden. Auch eine behördliche Brandschutzkontrolle entbindet nicht von dieser Verantwortung. Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen sorgen in Eigenverantwortung dafür, dass die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist.

Brandschutzgesetz

Zuständigkeiten im Brandschutz

Im Kanton Aargau wird zwischen kommunaler und kantonaler Zuständigkeit im Brandschutz unterschieden. Die Zuordnung erfolgt anhand definierter Schwellenwerte in der Brandschutzverordnung sowie der Brandschutznorm der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF)

Eine praktische Übersicht der Zuständigkeiten bietet das Merkblatt «Brandschutzbewilligung – Wann gilt die kantonale Zuständigkeit?» der Aargauischen Gebäudeversicherung.

Merkblatt «Brandschutzbewilligung – Wann gilt die kantonale Zuständigkeit?»

Brandschutzbewilligung

Die gültige Brandschutzbewilligung zeigt die Nutzungsgrenzen der Baute oder Anlage auf. Es werden Anforderungen an Brennbarkeit von Bauteilen und Baustoffen, Angaben zum Fluchtwegkonzept bis hin zu spezifischen Anforderungen beschrieben. 

Massgebend sind dabei jeweils die zum Zeitpunkt der Bewilligung gültigen Rechtsgrundlagen. Dadurch wird der sogenannte Bestandesschutz gewährleistet. Falls einzelne Anforderungen nicht eindeutig aus der Bewilligung hervorgehen, empfiehlt sich zusätzlich ein Blick in die damals gültigen Brandschutzvorschriften. Bei konkreten Fragestellungen empfiehlt es sich, eine Fachperson Brandschutz beizuziehen.

VKF-Fachpersonenregister

Regelmässige Überprüfung empfohlen

Zusätzlich empfiehlt es sich, regelmässig eine brandschutztechnische Beurteilung oder Kontrolle durch eine Fachperson Brandschutz durchführen zu lassen. So kann überprüft werden, ob die aktuelle Nutzung weiterhin den geltenden Brandschutzvorschriften der VKF entspricht.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein bestehender Raum verfügt über eine Ausgangstüre mit einer Breite von 90 cm. Zudem öffnet die Tür entgegengesetzt der Fluchtrichtung. Ursprünglich wurde der Raum als Büro mit einer Teeküche bewilligt. Zwischenzeitlich wurde das Büro aufgehoben und in eine Cafeteria mit bis zu 30 Sitzplätzen umgenutzt. Die vorhandene Schiebehebetüre zur ebenerdigen Terrasse gilt nicht als fluchtwegtauglich. Gemäss aktuellem Stand der Brandschutzvorschriften müsste die bestehende Fluchtwegtüre in Fluchtrichtung öffnen. Alternativ wäre die Belegung der Cafeteria auf maximal 20 Personen zu beschränken. Eine Überprüfung durch eine Fachperson Brandschutz hätte diesen Mangel aufgezeigt.

Merkblätter und weitere Hilfsmittel

Neben den Brandschutzvorschriften stellt die Aargauische Gebäudeversicherung verschiedene Merkblätter zur Verfügung. Diese fassen wichtige Anforderungen zu spezifischen Themen verständlich zusammen.

Merkblätter der Aargauischen Gebäudeversicherung
VKF-Brandschutzvorschriften

Mit der Plattform ag.heureka.ch bietet die Aargauische Gebäudeversicherung zudem eine umfassende Informationsplattform rund um den Brandschutz im Kanton Aargau. Dort finden Sie praxisnahe Informationen, Grundlagen und Hilfsmittel basierend auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF.

ag.heureka.ch

 

Autor: Erik Lieske, Bereichsleiter Brandschutz, Die Aargauische Gebäudeversicherung

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