10 Jahre «Hagelbox»: Gewinnen Sie automatischen Schutz für Ihre Storen
Storen gehören zu den praktischen Helfern im Alltag. Sie spenden Schatten an heissen Sommertagen, sorgen für ein angenehmes Raumklima, schützen die Privatsphäre und tragen zum Wohnkomfort bei. Hagel kann Storen stark beschädigen: 14 Prozent aller Prämieneinnahmen der Aargauischen Gebäudeversicherung fliessen in Storenschäden.
Die «Hagelbox» – ein kleiner Helfer im handlichen Mass von nur 10 x 8.5 cm – schützt Ihre Storen: Droht am Standort Ihres Gebäudes Hagel, werden die angeschlossenen Storen automatisch hochgefahren und bleiben geschützt. Das System arbeitet in Verbindung mit einer bestehenden Storensteuerung: Über eine Schnittstelle werden kontinuierlich Hagelprognosen von SRF Meteo abgerufen. Sobald die lokale Hagelwahrscheinlichkeit einen definierten Schwellenwert überschreitet, fährt die Steuerung automatisch alle angeschlossenen Storen hoch. Nach Abklingen der Gefahr kehren die Storen in ihre ursprüngliche Position zurück. Herzstück ist ein Algorithmus, der die Wetterdaten auswertet und präzise Warnsignale für den Standort erstellt.
Keine Sorge: Das System greift nur während des Hagelrisikos ein; die normale Programmierung der Storensteuerung bleibt bestehen. Es fallen keine weiteren Betriebskosten der «Hagelbox» an.
Die AGV lancierte die «Hagelbox» erstmals im Jahr 2016. Das Angebot ist Teil des Systems «Hagelschutz – einfach automatisch». Zum 10-Jahre-Jubiläum – und passend zur aktuellen Präventionskampagne «Gewitter in Sicht? Storen hoch.» – verlost die Aargauische Gebäudeversicherung 10 «Hagelboxen» inklusive fachgerechter Installation.
Die Teilnahme ist kostenlos und richtet sich ausschliesslich an Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mit Gebäuden im Aargau.
Das gewinnen Sie
Zehn Gewinnerinnen und Gewinner erhalten:
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eine «Hagelbox» inklusive notwendige technische Anbindung,
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die Kosten für die fachgerechte Installation,
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Beratung und Begleitung durch die AGV bis zur Installation.
Bitte beachten Sie: Leider sind nicht alle Storen für den Einsatz einer «Hagelbox» geeignet. Nicht motorisierte Modelle benötigen beispielsweise zuerst eine Motorisierung, um eingebunden werden zu können. Sind Sie unsicher, ob Ihre Storen die technischen Voraussetzungen erfüllen? Dann kontaktieren Sie uns unter praevention@die-agv.ch. Wir beraten Sie gerne.
Teilnahmeschluss ist der 31. August 2026. Es gelten die Teilnahmebedingungen.
Jetzt «Hagelbox» gewinnen
Auch ohne Gewinn automatisch geschützt
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Storen unabhängig von der Verlosung automatisch schützen möchten, können sich von der AGV kostenlos beraten lassen. Bei bestehenden Gebäuden kann sich die AGV ausserhalb der Jubiläumsverlosung unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 40 Prozent an den Kosten für die Anpassung der Steuerungstechnik und die notwendigen Installationsarbeiten beteiligen.
Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link: Sicher bei Hagel.
Hier hagelt es nur Wissen
Lamellenstoren gehören zu den besonders hagelgefährdeten Teilen eines Gebäudes. Bereits kleinere Hagelkörner können die empfindlichen Lamellen verformen oder beschädigen. Im ungünstigsten Fall führt die zum Verlust der Sonnenschutzwirkung oder zum Überhitzen der Innenräume.
Die einfachste Schutzmassnahme ist deshalb: Storen hochziehen, bevor der Hagel einsetzt. Hochgefahrene Storen sind geschützt. Die dahinterliegenden modernen Fenster und Fensterrahmen sind deutlich widerstandsfähiger gegenüber Hagelschlägen.
Im Alltag ist das jedoch nicht immer möglich. Vielleicht sind Sie unterwegs, bei der Arbeit oder in den Ferien. Genau hier übernimmt die «Hagelbox».
Grundsätzlich eignet sich das System für alle Gebäudearten mit elektrisch betriebenen Aussenstoren oder Sonnenschutzsystemen. Die «Hagelbox» kann sowohl mit einfacheren Steuerungen als auch mit umfangreicheren Gebäudesteuerungen verbunden werden. Moderne Steuerungssysteme können das Hagelwarnsignal teilweise auch direkt über eine Schnittstelle empfangen.
Die Voraussetzungen bestehen, wenn:
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die Storen elektrisch betrieben werden,
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eine geeignete Storensteuerung vorhanden ist oder technisch ergänzt werden kann,
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ein Strom- und Internetanschluss vorhanden ist.
Manuell bediente Storen können nicht automatisch hochgefahren werden und erfüllen deshalb die technischen Voraussetzungen für die «Hagelbox» nicht. Eine Teilnahme an der Verlosung ist in diesem Fall leider nicht möglich. Sind Sie unsicher, ob Ihre Storen geeignet sind? Dann melden Sie sich gerne unter praevention@die-agv.ch. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ist eine Installation nicht möglich, kann der Gewinn leider nicht vergeben werden. In diesem Fall wird eine Ersatzgewinnerin oder ein Ersatzgewinner bestimmt.
Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Gebäude im Kanton Aargau liegt. Pro Person und Gebäude ist nur eine Teilnahme erlaubt.
Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb oder jeglicher Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen der AGV.
Mitarbeitende der AGV sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die AGV ist berechtigt, einzelne Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn berechtigte Gründe, wie etwa ein Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulationen etc., vorliegen.
2. Datenschutz
Die Teilnahme an der Verlosung erfordert die Angabe von persönlichen Daten wie Name, Vorname, Adresse des Gebäudes, Kontaktangaben sowie Angaben zu Storen und Gebäudeart. Für deren Richtigkeit sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.
Mit der Teilnahme stimmen die Teilnehmenden der Bearbeitung der Daten zur Durchführung der Verlosung sowie zur allfälligen Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Hagelbox durch die AGV zu. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht für die Installation der Hagelbox notwendig ist. Es gelten im Übrigen die Datenschutzbestimmungen der AGV.
3. Konditionen der Verlosung
Die Teilnahme ist vom 3. August 2026 bis zum 31. August 2026 über das Anmeldeformular auf der Landingpage möglich. Nach Ablauf der Teilnahmefrist eingehende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Ablauf der Teilnahmefrist unter allen gültigen Anmeldungen ausgelost. Dies erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
4. Preis und Eignungsprüfung
Zu gewinnen gibt es 10 Hagelboxen inklusive notwendige technische Anbindung, die Kosten für die fachgerechte Installation sowie die Beratung und Begleitung durch die AGV bis zur Installation. Unterschiede im effektiven Gewinnwert, etwa je nach Anzahl Storen oder Gebäudetyp, begründen keinen Anspruch auf Ausgleich oder Wahl eines anderen Gewinns.
Nicht jedes Gebäude eignet sich für den Einbau einer Hagelbox. Insbesondere manuell bediente Storen erfüllen die technischen Voraussetzungen nicht. Bei den ausgelosten Teilnehmenden wird daher vor Ort ein fachlicher Eignungscheck durch die AGV durchgeführt. Erweist sich ein Gebäude als nicht geeignet, entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos; in diesem Fall bestimmt die AGV eine Nachrückerin oder einen Nachrücker.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden schriftlich per E-Mail oder Telefon benachrichtigt. Der Gewinn ist nicht übertragbar und wird nicht bar ausbezahlt. Ist eine gewinnende Person nicht erreichbar oder tritt die Voraussetzung gemäss vorstehendem Absatz nicht ein, behält sich die AGV vor, eine Ersatzgewinnerin oder einen Ersatzgewinner zu bestimmen.
5. Haftung und Versicherung
Jegliche Haftung für den Gewinn und die Verlosung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für die Installation der Hagelbox gelten die üblichen Gewährleistungsbestimmungen der beauftragten Fachstelle.
Änderungen der Teilnahmeregelung und Beendigung der Verlosung
Die AGV behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiter behält sie sich das Recht vor, die Verlosung jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die einen planmässigen Ablauf der Verlosung stören oder verhindern würden.
6. Schlussbestimmungen
Es wird keine Korrespondenz über die Verlosung geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt Schweizer Recht und die Datenschutzbestimmungen der Aargauischen Gebäudeversicherung. Gerichtsstand ist Aarau.
Aarau, 3. August 2026
Die Angaben werden ausschliesslich zur Durchführung der Verlosung, zur technischen Eignungsprüfung und zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der «Hagelbox» verwendet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie für die Prüfung oder Installation notwendig ist. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzerklärung.
Kontakt
Die Aargauische Gebäudeversicherung
Bleichemattstrasse 12
Postfach
5001 Aarau
T 0848 836 800
info@die-agv.ch
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag, 7.30 – 11.45 Uhr und 13.15 – 17.00 Uhr