Gebäudeversicherung

Versicherungen der AGV

Die Aargauische Gebäudeversicherung versichert die Gebäude im Kanton gegen Feuer-, Elementar-, und Wasserschäden. Dabei unterscheiden wir zwischen obligatorischen und freiwilligen Versicherungen.

Obligatorische Versicherung

Der obligatorische Feuer- und Elementarschadenversicherung der Aargauischen Gebäudeversicherung schützt Ihr Gebäude vor Schäden durch Feuer sowie Naturereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung. So sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer finanziell abgesichert und können Ihr Haus im Schadenfall rasch wieder instand setzen lassen.

Neubauten sind spätestens ab Baubeginn zu ihren voraussichtlichen Baukosten zu versichern. An- und Umbauten müssen ebenfalls spätestens ab Baubeginn für durch den Umbau eintretenden Mehrwert steigend versichert werden.

Freiwillige Versicherungen

Die freiwillige Gebäudewasser-Versicherung und deren Erweiterung Aqua Plus garantieren optimalen Schutz gegen Wasserschäden; weitere Zusatzversicherungen können für Umgebungsarbeiten oder höhere Aufräumungskosten abgeschlossen werden.

Zum Überblick

Ab welchem Versicherungswert die Versicherungspflicht beginnt

Gebäude im Kanton Aargau mit einem Versicherungswert ab CHF 10 000 sind obligatorisch versichert. Gebäude unter CHF 10 000 können freiwillig versichert werden. Der Versicherungswert eines Gebäudes wird durch eine Schätzung der Aargauischen Gebäudeversicherung festgelegt.

Schaden melden

Hier können Sie einen Schaden melden.

Schaden melden

Vertrag anpassen

Bitte melden Sie der AGV so rasch wie möglich alle Änderungen.

Vertrag anpassen

Schätzung

Den Versicherungswert neu schätzen lassen.

Schätzung

Selbstdeklaration

Selbstdeklarationsformular für das Ermitteln der Versicherungssumme Ihres Gebäudes.

Selbstdeklaration