Gebäudeversicherung

Versicherungen der AGV

Die Aargauische Gebäudeversicherung versichert die Gebäude im Kanton gegen Feuer-, Elementar-, und Wasserschäden. Dabei unterscheiden wir zwischen obligatorischen und freiwilligen Versicherungen.

Obligatorische Versicherungen

Neubauten sind spätestens ab Baubeginn zu ihren voraussichtlichen Baukosten zu versichern. An- und Umbauten müssen ebenfalls spätestens ab Baubeginn für durch den Umbau eintretenden Mehrwert steigend versichert werden.

Freiwillige Versicherungen

Die freiwillige Gebäudewasserversicherung und deren Erweiterung Aqua Plus garantieren optimalen Schutz gegen Wasserschäden; weitere Zusatzversicherungen können für Umgebungsarbeiten oder höhere Aufräumungskosten abgeschlossen werden.

Zum Überblick

Ab welchem Versicherungswert die Versicherungspflicht beginnt

Gebäude mit einem Versicherungswert ab CHF 10 000 sind obligatorisch versichert. Gebäude unter CHF 10 000 können freiwillig versichert werden. Der Versicherungswert eines Gebäudes wird durch eine Schätzung der Aargauischen Gebäudeversicherung festgelegt.

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Selbstdeklarationsformular für das Ermitteln der VersicherungssummeIhres Gebäudes.

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