Neubau

Sicherheit für Ihren Neubau

Die Versicherung von Feuer- und Elementarschäden ist für Neubauten obligatorisch. Freiwillig können auch Wasserschäden am Neubau versichert werden. Eine Gebäudewasserversicherung beinhaltet z. B. Wasserschäden durch Leitungsbruch, Regen-, Schnee-, und Schmelzwasser, Frost, Kanalisationsrückstau und Grundwasser.

Deckungsumfang

Die obligatorische Versicherung umfasst die Feuer- und Elementarschadendeckung. Während der Dauer der Bauzeitversicherung sind Aufräumungskosten und bauliche Umgebungsarbeiten automatisch mitversichert. Mit einer freiwilligen Gebäudewasser-Versicherung können zusätzliche Schäden versichert werden.

Beginn der Versicherung

Damit das Gebäude bereits während der Bauzeit versichert ist, muss ein Neubau spätestens bei Baubeginn zur Bauzeitversicherung angemeldet werden. Wird ein Neubau nicht angemeldet, besteht kein Versicherungsschutz.

Anmeldung

Das Formular zur Bauzeitversicherung ausfüllen und zusammen mit dem Situationsplan per Post oder E-Mail an die AGV senden. Nutzen Sie hierfür das Formular mit dem nachstehenden Download:

Bauzeitversicherungsformular Neubau (.pdf, 754,0 KB)

Kontakt

Die Aargauische Gebäudeversicherung
Bleichemattstrasse 12
Postfach
5001 Aarau

Mit den passenden Zusatzversicherungen geniessen Sie maximalen Schutz

Aqua Plus

Aqua Plus ist die sinnvolle Erweiterung der Gebäudewasserversicherung.

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Umgebung

Baulichen Anlagen können als sogenannte Umgebung ebenfalls versichert werden.

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Aufräumungskosten

Nach einem Feuer- oder Elementarschaden können Kosten für den Abbruch sowie die Aufräumung und Entsorgung vollständig zerstörter Gebäudeteile entstehen.

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