Fragen und Antworten zur Revisionsschätzung
Falls Sie Fragen haben zur Revisionsschätzung finden Sie Antworten in unserem FAQ.
Eine Revisionsschätzung wird durchgeführt, wenn ein Gebäude in den letzten fünfzehn Jahren nicht neu bewertet wurde. Die Aargauische Gebäudeversicherung überprüft dabei den Versicherungswert und bringt ihn wieder auf den aktuellen Stand.
Bei bereits geschätzten Gebäuden wird der Versicherungswert jährlich anhand des Zürcher Index für Wohnbaupreise überprüft und – falls nötig – automatisch angepasst. Dieser Index gleicht allgemeine Kostenentwicklungen im Bauwesen aus. Dennoch ersetzt diese automatische Indexierung nicht die periodische Neubewertung. Mit der Zeit können deutliche Abweichungen zwischen Indexwert und realem Gebäudewert entstehen. Eine erneute Schätzung bleibt deshalb in gewissen Abständen unerlässlich.
Die Revisionsschätzung kann auf zwei Arten erfolgen:
Beide Verfahren führen zum gleichen Ziel: einer aktualisierten und korrekten Bewertung.
Für eine Revisionsschätzung müssen Sie nichts unternehmen.
Die Aargauische Gebäudeversicherung meldet sich von selbst bei Ihnen, wenn eine Überprüfung ansteht. Sie erhalten von uns eine Schätzungseinladung mit Termin.
Nach Abschluss der Revisionsschätzung erhalten Sie eine aktualisierte Police mit dem neuen Vesicherungswert sowie einer Teilrechnung oder Teilgutschrift.