Nach längerer Zeit ohne Neubewertung

Revisionsschätzung

Eine Revisionsschätzung wird durchgeführt, wenn ein Gebäude in den letzten fünfzehn Jahren nicht neu bewertet wurde. Die Aargauische Gebäudeversicherung überprüft dabei den Versicherungswert und bringt ihn wieder auf den aktuellen Stand.

Warum benötigt es eine Revisionsschätzung?

Bei bereits geschätzten Gebäuden wird der Versicherungswert jährlich anhand des Zürcher Index für Wohnbaupreise überprüft und – falls nötig – automatisch angepasst. Dieser Index gleicht allgemeine Kostenentwicklungen im Bauwesen aus. Dennoch ersetzt diese automatische Indexierung nicht die periodische Neubewertung. Mit der Zeit können deutliche Abweichungen zwischen Indexwert und realem Gebäudewert entstehen. Eine erneute Schätzung bleibt deshalb in gewissen Abständen unerlässlich.

Wie läuft eine Revisionsschätzung ab?

Die Revisionsschätzung kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Besuch einer Fachperson vor Ort, nach vorheriger Anmeldung:
    Das Gebäude wird vor Ort besichtigt und alle wichtigen Merkmale werden erfasst.
  • Datenbasierte Erhebung:
    In bestimmten Fällen kann die Schätzung auch ohne Besuch erfolgen. Die Bewertung basiert dann auf vorhandenen Daten und mittels einer Datenbasierten Erhebung.

Beide Verfahren führen zum gleichen Ziel: einer aktualisierten und korrekten Bewertung.

Keine Anmeldung notwendig

Für eine Revisionsschätzung müssen Sie nichts unternehmen.

Die Aargauische Gebäudeversicherung meldet sich von selbst bei Ihnen, wenn eine Überprüfung ansteht. Sie erhalten von uns eine Schätzungseinladung mit Termin. 

Was passiert nach der Revisionsschätzung?

Nach Abschluss der Revisionsschätzung erhalten Sie eine aktualisierte Police mit dem neuen Vesicherungswert sowie einer Teilrechnung oder Teilgutschrift.

Mehr Informationen