Beitragszahlungen
Die Aargauische Gebäudeversicherung zahlt Beiträge für freiwillige Vorkehrungen im Brandschutz bei Bauten und Anlagen, welche in die kantonale Zuständigkeit fallen. Solche Vorkehrungen sind beispielsweise Sprinkler- und Brandmeldeanlagen oder andere anerkannte Massnahmen, die verhindern, dass sich Rauch und Feuer ausbreiten.
In Altstadtgebäuden können von der Aargauische Gebäudeversicherung anerkannte Rauchwarnsysteme das Risiko für Personen und Gebäude reduzieren. Wir beteiligen uns an den Kosten dafür.
Brandschutzvorkehrungen
Die Aargauische Gebäudeversicherung zahlt Beiträge für beispielsweise Sprinkler- und Brandmeldeanlagen oder Massnahmen, die verhindern, dass sich Rauch und Feuer ausbreiten.
Die Aargauische Gebäudeversicherung kann Beiträge nur an freiwillige Brandschutzmassnahmen bei Gebäuden leisten, welche in die kantonale Zuständigkeit fallen, ausgenommen sind Rauchwarnsysteme bei Altstadtgebäuden. Ob Ihr Gebäude in die kantonale Zuständigkeit fällt, ist hier definiert: § 4 der Brandschutzverordnung.
Die Massnahme muss wesentlich zur Minderung oder Verhütung von Schäden beitragen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Wirksamkeit der beitragsberechtigten Massnahme und deren Wirtschaftlichkeit. Der Beitrag beläuft sich auf bis zu 40 % der Investitionskosten.
Grundlage für die Unterstützung ist die Präventionsfondsverordnung (PFV).
Reichen Sie Ihr Beitragsgesuch frühzeitig ein, sodass die Mitwirkung der Aargauische Gebäudeversicherung bei der Projektierung sichergestellt werden kann.
- Name der Gebäudeeigentümerschaft
- Adresse / Versicherungsnummer des Gebäudes
- Beschrieb der Brandschutzvorkehrung
- Planunterlagen
- Kostenvoranschlag
Kontakt
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten erreichen Sie am besten zu folgenden Zeiten:
Montag – Freitag
08.30 – 11.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Schützen Sie Ihr Altstadtgebäude mit einem Rauchwarnsystem
In unseren Altstädten stehen die Gebäude dicht nebeneinander. Brände können sich schnell ausbreiten und die Einsatzmittel der Feuerwehr sind beschränkt. Ein frühzeitiger Alarm kann Leben und Gebäude retten. Darum unterstützt Sie die Aargauische Gebäudeversicherung bei der Installation eines Rauchwarnsystem (RWS), das den Anforderungen von Feuerwehren und Kantonaler Notrufzentrale entspricht, auch finanziell.
Die Grundausstattung (ohne Wohnungen) eines fünfstöckigen Altstadthauses kostet im Schnitt einen einmaligen Pauschalbetrag zwischen 10 000 und 15 000 Franken, 40 % davon übernimmt die Aargauische Gebäudeversicherung. Darin enthalten sind:
- Rauchmelder
- Zentrale
- Schlüsselrohr für jederzeitigen Zugriff der Feuerwehr
- Aufschaltung auf die Meldezentrale
- Swisscom GSM-10-Jahres-Abo
Für die Installation sind nur geringfügige Eingriffe an der Bausubstanz nötig, dann können Sie das RWS zehn Jahre unterhaltsfrei betreiben. Danach müssen Sie lediglich die Melder ersetzen und das GSM-Abonnement verlängern. Und so funktioniert es:
- Die batteriebetriebenen Rauchmelder werden an die Decken geklebt oder geschraubt.
- Von dort aus sind sie kabellos per Funk mit den anderen Meldern und der stromversorgten Zentrale beim Hauseingang verbunden.
- Die Übermittlung eines Alarms an die Kantonale Notrufzentrale erfolgt über das Swisscom-GSM-Netz mittels integrierter SIM-Karte.
Broschüre Ruhig schlafen dank Rauchwarnsystem – Schützen Sie Ihr Altstadtgebäude (.pdf, 1,0 MB)
Unser Bereichsleiter Brandschutz, Erik Lieske, hilft Ihnen gerne, das passende Rauchwarnsystem und eine qualifizierte Installationsfirma zu finden: