Neubauten
Versichern Sie Ihren Neubau mit unserer obligatorischen Bauzeitversicherung.
Der Versicherungswert Ihres Gebäudes ist entscheidend, denn er bestimmt die maximale Entschädigung im Schadenfall und die Berechnung Ihrer Prämie. Die Aargauische Gebäudeversicherung legt diesen Wert in der Regel bei einer Schätzung vor Ort fest.
Wird uns die Fertigstellung eines Neubaus oder der Abschluss von An‑, Umbau‑ und Sanierungsarbeiten gemeldet, informieren wir die Eigentümerin oder den Eigentümer in einem Schreiben darüber, dass das entsprechende Gebäude im Schadenfall versichert ist und vereinbaren einen Termin für die Schätzung.
Schützen Sie Ihr Gebäude auch während des (Um-)Baus mithilfe unserer Bauzeitversicherung.
Ja. Melden Sie uns bitte aktiv, wann:
Wir setzen uns mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer brieflich in Verbindung, laden diese zur Schätzung ein und informieren über die nächsten Schritte.