Der Jubiläums-Malwettbewerb der AGV
Die Aargauische Gebäudeversicherung wird 220 Jahre alt – und lädt Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren ein, dieses Jubiläum mitzugestalten. Unser offizielles Jubiläumsplakat, das ab Mitte Mai im ganzen Kanton Aargau zu sehen ist, steht im Zentrum des Wettbewerbs. Die Kinder dürfen es nach ihren eigenen Vorstellungen farbig gestalten.
Die Plakatvorlage verschicken wir Mitte Mai per Jubiläums-Mailing und stellen sie gleichzeitig hier auf der Website zum Download bereit. Einsendeschluss für die gestalteten Werke ist der 30. Juni 2025. Die Kunstwerke können per Post oder als Foto/Scan per E-Mail (an: kommunikation@die-agv.ch) eingereicht werden.
Eine Jury aus dem Organisationsteam des Wettbewerbs wählt die sechs kreativsten Werke aus. Die Gewinnerinnen und Gewinner erwartet ein ganz besonderer Preis: ein exklusiver Adventure-Tag mit der Feuerwehr Zofingen am Samstag, 6. September 2025. Der Vormittag bietet Einblicke in den Feuerwehralltag – mit einem inszenierten Einsatz, echtem (aber kontrolliertem) Feuer, einer Fahrt mit der Autodrehleiter sowie verschiedenen anderen Fahrzeugen und einem gemeinsamen Mittagessen mit der Feuerwehrcrew. Ein Erlebnis, das im besten Fall lange in Erinnerung bleibt.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden am 1. August 2025 direkt informiert. Der Wettbewerb wird von der Aargauischen Gebäudeversicherung in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Zofingen durchgeführt.
Short Facts:
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Wettbewerb offen für Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren
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Einsendeschluss: 30. Juni 2025
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Einreichung: Per Post (an: Die Aargauische Gebäudeversicherung, z.H. Kommunikation + Marketing, Bleichemattstrasse 12, 5001 Aarau) oder digital (z. B. Scan/Foto per E-Mail an kommunikation@die-agv.ch)
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Bitte mit Angabe von: Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum des Kindes sowie E-Mail und Telefonnummer der Eltern.
Download: Ausmalvorlage AGV Jubiläum (.pdf, 7,5 MB)

Gestaltung: Büro A+O
Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberichtigt am 220-Jubiläum-Malwettbewerb der Aargauischen Gebäudeversicherung sind alle im Kanton Aargau wohnhaften Kinder von 8 bis 12 Jahren. Pro Kind ist nur eine Teilnahme erlaubt. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb oder Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen der AGV. Die AGV ist berechtigt einzelne Teilnehmende vom Malwettbewerb auszuschliessen, wenn berechtigte Gründe, wie etwa ein Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulationen, etc. vorliegen.
2. Datenschutz
Die Teilnahme am Malwettbewerb erfordert die Angabe von persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefon und Alter. Für deren Richtigkeit sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Mit der Teilnahme am Malwettbewerb stimmen die Teilnehmenden der Bearbeitung der Daten für Marketingzwecke durch die AGV zu. Die Daten werden vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben. Die AGV behält sich jedoch das Recht vor, im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb sowie zu Werbezwecken eingesandte Bilder zusammen mit dem Vornamen und/oder dem Alter des Kindes zu veröffentlichen (z. B. in Printmedien, auf der Website oder in sozialen Medien).
3. Konditionen des Malwettbewerbs
Einsendeschluss ist der 30. Juni 2025. Eine Jury der AGV wählt von den rechtzeitig eingesandten und ausgemalten Bilder sechs Gewinner:innen aus. Dies erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
4. Preis
Die Gewinner:innen werden zu einem exklusiven Adventure-Tag mit der Feuerwehr Zofingen eingeladen. Dieser wird am 6. September 2025, von 8.00 bis 12.00 Uhr mit anschliessendem Mittagessen, stattfinden. Teilnahmeberechtigt sind die Gewinner:innen ohne Begleitpersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte, Geschwister, etc.). Der Gewinn kann nach Rücksprache mit der AGV auf ein anderes Kind zwischen 8 und 12 Jahren übertragen werden. Der Gewinn kann nicht an einem anderen Datum oder anderem Ort eingelöst werden. Die Gewinner:innen werden schriftlich per E-Mail benachrichtigt. Ist ein:e Gewinner:in nicht erreichbar oder am 6. September 2025 verhindert und überträgt sie / er den Preis nicht an ein anderes Kind zwischen 8 und 12 Jahren, behält sich die AGV vor eine:n Ersatzgewinner:in zu bestimmen.
5. Bildrechte
Mit dem Einsenden des ausgemalten Bildes werden alle Rechte am Bild unentgeltlich an die AGV abgetreten und die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass die AGV das Bild für kommerzielle Zwecke, insbesondere Werbezwecke, nutzen darf.
6. Haftung und Versicherung
Jegliche Haftung für den Gewinn und den Malwettbewerb wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
7. Änderungen der Teilnahmeregelung und Beendigung des Malwettbewerbs
Die AGV behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiter behält sie sich das Recht vor, den Malwettbewerb jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die einen planmässigen Ablauf des Malwettbewerbs stören oder verhinden würden.
8. Schlussbestimmungen
Es wird keine Korrespondenz über den Malwettbewerb geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt Schweizer Recht und die Datenschutzbestimmungen der Aargauischen Gebäudeversicherung. Gerichtstand ist Aarau.
Aarau, 7. Mai 2025