Nicht jeder Umbau braucht eine Schätzung vor Ort. Wenn Sie Ihr Gebäude nur in kleinerem Umfang verbessern, können Sie die Änderungen einfach selbst melden. Die Aargauische Gebäudeversicherung passt den Versicherungswert danach aufgrund Ihrer Informationen entsprechend an.
Wann eignet sich dieses Verfahren?
Dieses Verfahren ist richtig, wenn Ihre Investitionen den Wert erhöhen, aber keine grossen baulichen Eingriffe nötig sind. Zum Beispiel:
Kleinere Ausbauarbeiten
Erneuerung von Haustechnik (z. B. Heizung, Wärmepumpe), sofern ohne grössere bauliche Anpassungen
Neubau einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage)
Warum die Meldung wichtig ist
Auch kleinere Umbauten können den Wert Ihres Gebäudes erhöhen. Wenn diese nicht gemeldet werden, kann der Versicherungswert zu tief sein. Im Schadenfall könnte das dazu führen, dass die Entschädigung nicht zum heutigen Zustand passt.
Mit Ihrer Meldung Ihrer Bautätigkeit sorgen Sie dafür, dass:
der Versicherungswert aktuell bleibt,
all Ihre wertsteigernden Arbeiten korrekt erfasst sind,
Sie im Schadenfall genau den Schutz haben, den Sie brauchen.
Wie funktioniert die Meldung von kleineren Um- oder Anbauten?
Halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:
Rechnungen
Fotos (Innen- und Aussenbereich) (freiwillig)
Vermasste Baupläne (freiwillig)
Formular ausfüllen (siehe unten) und die erwähnten Dokumente hochladen.
Nach dem Prüfen der Angaben informiert die AGV über den angepassten Versicherungswert und sendet Ihnen eine neue Police zu.
Alternativ können Sie auch statt dem Online-Formular das nachfolgende PDF ausfüllen und uns mit den genannten Dokumenten per E-Mail an vertrag@die-agv.ch zuseden.
Schützen Sie Ihr Gebäude mit präventiven Massnahmen gegen Hagel, Sturm, Hochwasser und Brände.
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