Nicht jeder Neubau braucht eine Schätzung vor Ort.
Wann eignet sich die Selbstdeklaration beim Neubau?
Verwenden Sie bitte die Selbstdeklaration, wenn Ihr Gebäude einen Versicherungswert von weniger als fünf Millionen Franken hat und einen der folgenden Zwecke erfüllt:
Einfamilienhaus
Reiheneinfamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Terrassenhaus und Garage oder Autoeinstellhalle
Wie funktioniert die Selbstdeklaration?
Halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:
Baukostenabrechnung nach BKP (Baukostenplan)
Fotos (Innen- und Aussenbereich)
Vermasste Baupläne
Formular ausfüllen (siehe unten) und die erwähnten Dokumente hochladen
Nach dem Prüfen der Angaben informiert die AGV über den angepassten Versicherungswert und sendet Ihnen eine neue Police zu.
Für die Selbstdeklaration ist die Lieferung der vollständigen Daten unabdingbar.
Alternativ können Sie auch statt dem Online-Formular das nachfolgende PDF ausfüllen und uns mit den genannten Dokumenten per E-Mail an vertrag@die-agv.ch zuseden.
Schützen Sie Ihr Gebäude mit präventiven Massnahmen gegen Hagel, Sturm, Hochwasser und Brände.
Mehr erfahren
Wir setzen verschiedene Cookies und Analysetools ein, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer «Datenschutzerklärung».