Neubauten

Selbstdeklaration Neubau

Nicht jeder Neubau braucht eine Schätzung vor Ort.

Wann eignet sich die Selbstdeklaration beim Neubau?

Verwenden Sie bitte die Selbstdeklaration, wenn Ihr Gebäude einen Versicherungswert von weniger als fünf Millionen Franken hat und einen der folgenden Zwecke erfüllt:

  • Einfamilienhaus
  • Reiheneinfamilienhaus
  • Mehrfamilienhaus
  • Terrassenhaus und Garage oder Autoeinstellhalle

Wie funktioniert die Selbstdeklaration?

  1. Halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:
    1. Baukostenabrechnung nach BKP (Baukostenplan)
    2. Fotos (Innen- und Aussenbereich)
    3. Vermasste Baupläne
  2. Formular ausfüllen (siehe unten) und die erwähnten Dokumente hochladen
  3. Nach dem Prüfen der Angaben informiert die AGV über den angepassten Versicherungswert und sendet Ihnen eine neue Police zu.

Für die Selbstdeklaration ist die Lieferung der vollständigen Daten unabdingbar.

Alternativ können Sie auch statt dem Online-Formular das nachfolgende PDF ausfüllen und uns mit den genannten Dokumenten per E-Mail an vertrag@die-agv.ch zuseden.

Selbstdeklaration für Neubauten (Formular) (.pdf, 1,3 MB)

Für die Meldung ist die Lieferung der vollständigen Daten unabdingbar.

Formular

Selbstdeklaration Neubau ausfüllen

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Bitte legen Sie, wenn möglich, die Baukostenabrechnungen, Baupläne und Fotos (Aussenansicht) bei.

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      An- und Umbauten versichern

      Versichern Sie Ihre An- und Umbauten bereits wähhend der Bauphase mit unserer obligatorischen Bauzeitversicherung.

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      Bau eines Gebäudes versichern

      Versichern Sie Ihren Neubau in der Bauphase bereits mit der obligatorischen Bauzeitversicherung gegen Feuer und Naturgefahren.

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